Was wollen die Landwirte erreichen?
Die Bundesregierung wollte den Landwirten Vergünstigungen beim Agrardiesel und der Kraftfahrzeugsteuer streichen, um Löcher im Haushalt zu stopfen. Am Donnerstag kündigte sie an, die geplanten Kürzungen der Subventionen teilweise wieder zurückzunehmen. Die Kfz-Steuerbefreiung soll bleiben. Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel werde gestreckt und in mehreren Schritten vollzogen.
Besänftigen ließen sich die Landwirte damit nicht. «Dies kann nur ein erster Schritt sein», betonte Rukwied. «Unsere Position bleibt unverändert: Beide Kürzungsvorschläge müssen vom Tisch.»
Bereits vor Weihnachten demonstrierten Landwirte gegen die Regierungspläne. Teilweise kam es dabei zu Behinderungen des Verkehrs. Bei einem großen Protest am 18. Dezember in Berlin kamen nach Verbandsangaben mehr als 3000 Trecker in die Hauptstadt. Die Polizei sprach von 1700.
Gleichzeitig Streik auf Schiene?
Sofern das Arbeitsgericht in Frankfurt die Pläne der Lokführergewerkschaft GDL nicht stoppt: ja. Wer also aus Sorge vor Straßenblockaden auf die Bahn umsteigen will, sollte sich für Mittwoch, Donnerstag und Freitag genau informieren, welche Züge tatsächlich fahren.
Die GDL hat von Mittwoch, 2.00 Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, bundesweit zum Arbeitskampf aufgerufen, neben der Bahn sind auch Transdev und die City-Bahn Chemnitz betroffen. Sofern sich die Streikbeteiligung nicht grundlegend unterscheidet, sind ähnliche Auswirkungen wie bei den beiden GDL-Warnstreiks bei der Bahn im vergangenen Jahr zu erwarten. Damals fielen gut 80 Prozent des Fernverkehrsangebot aus. Im Regionalverkehr fuhr in manchen Bundesländern kaum ein Zug mehr.
Die Bahn hat einen Eilantrag angekündigt, um die Arbeitsniederlegung per einstweiliger Verfügung zu verhindern. Die Richter in Frankfurt könnten sich bereits am Montag mit der Sache befassen.
Ist ein Generalstreik überhaupt möglich?
Nein, Generalstreiks sind in der Bundesrepublik so gut wie ausgeschlossen und der Begriff für die anstehenden Ereignisse fehl am Platz. Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Entscheidend ist dabei aber, dass sich der Streik auf den Abschluss eines Tarifvertrags bezieht, nicht auf politische Ziele oder Ideen. «Die Rechtsprechung in Deutschland sagt klar, dass für politische Ziele Streiks nicht möglich sind. Auch Generalstreiks für politische Ziele sind ausgeschlossen», sagt Ernesto Klengel vom Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeits- und Sozialrecht.
Bei Streiks für Tarifverträge sind die Teilnehmer rechtlich geschützt. Ein solcher Arbeitskampf darf beispielsweise nicht als Kündigungsgrund angeführt werden. Bei Protesten oder Demonstrationen während der Arbeitszeit gilt dieser Schutz nicht. Wer also in dieser Woche die Arbeit niederlegt, um sich mit den Bauern gegen die Politik der Bundesregierung zu solidarisieren, riskiert Konsequenzen.
«Man kann, auch als Unternehmerverband, natürlich zu Demonstrationen aufrufen. Rechtlich ist das aber eine ganz andere Ebene als ein Streik», erklärt Klengel.