Wegen Energiekrise: Gesetz soll Enteignungen möglich machen
Autor: Redaktion
Deutschland, Dienstag, 26. April 2022
Die Energiesicherheit in Deutschland ist aufgrund des Ukrainekriegs gefährdet. Die Bundesregierung möchte jetzt mit einem Gesetz aus den Siebzigern Vorkehrungen schaffen.
Die Bundesregierung möchte die staatlichen Kontrollmöglichkeiten stärken, da die Energiesicherheit in Deutschland aufgrund der massiven Folgen des Ukraine-Kriegs gefährdet sei.
Im Krisenfall sollen Unternehmen, die kritische Energieinfrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung des Staates gestellt werden können, wie der Spiegel berichtet.
Gesetzesänderung für Energiekrise: Enteignungen möglich
Das Bundeskabinett beschloss in einem schriftlichen Umlaufverfahren eine Novelle des noch aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes. Im Extremfall ist auch eine Enteignung der Unternehmen möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits damals schon vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden.
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Der Entwurf ist als sogenannte Formulierungshilfe beschlossen und soll in einem nächsten Schritt über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht werden.
Minister Robert Habeck erklärt: "Die Preise sind hoch, die Unsicherheit groß, Risiken vorhanden. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt. Damit können wir die Krisenvorsorge stärken und schnell und umfassend handeln. Es geht darum, alles zu tun, um die grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten."
Gesetz aus den Siebzigern soll "Update" erhalten
Das Gesetz stamme aus den Zeiten der ersten Ölkrise in den Siebzigerjahren und soll nun ein "Update" erhalten. Auch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sind nach Ministeriumsangaben Teil der Novelle und sollen ebenfalls die Krisenvorsorge stärken. So muss künftig eine Stilllegung von Gasspeicheranlagen angezeigt und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
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