Hubig betont außerdem, dass nicht alles erlaubt sei, was technisch möglich ist. Sie verweist auf die Vorgaben des Grundgesetzes und sagt: «Es braucht gesetzliche Leitplanken für den Einsatz von digitalen Instrumenten.»
Das sieht auch der Deutsche Richterbund (DRB) so. Gleichzeitig betont sein Bundesgeschäftsführer, Sven Rebehn: «Die Befugnisse zum Online-Bildabgleich und zur automatisierten Datenanalyse sind wichtig, um angesichts einer wachsenden Flut digitaler Tatspuren mit den Tätern Schritt halten zu können.»
Welche anderen Bereiche sind noch davon betroffen?
Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll neue Möglichkeiten bei der Entscheidung über Asylanträge erhalten. Zentral ist dabei Gewissheit über die Identität Schutzsuchender - um sich ein Bild machen zu können von deren Lage und einer etwaigen Bedrohung im Herkunftsland. Doch nicht immer bringen Antragsteller entsprechende Dokumente mit. Wenn jemand keine gültigen Papiere hat, soll das Bamf künftig seine biometrischen Daten mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgleichen können - aber nicht mit Echtzeitdaten.
Die erhobenen Daten sollen nur für die Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit verwendet werden dürfen und direkt danach gelöscht werden. Falls nötig, soll das Bundesamt Behörden anderer EU-Staaten bitten dürfen, den Abgleich vorzunehmen.
Gibt es Bedenken, was Datenschutz und Bürgerrechte angeht?
Vor allem die FDP, die jetzt im Bundestag nicht mehr vertreten ist, hatte in den vergangenen Jahren entsprechende Bedenken gegen zusätzliche digitale Ermittlungsbefugnisse geäußert wie auch die Grünen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club warnten im vergangenen Jahr vor biometrischer Massenüberwachung, auch Amnesty International Deutschland äußerte sich skeptisch.
Dass die Ermittler jetzt neue Werkzeuge bekommen sollen, hat vor allem mit der gewachsenen hybriden Bedrohung insbesondere durch Russland zu tun. Unter hybrider Kriegsführung wird eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln verstanden, mit der auch die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann. Auch staatlich gelenkte Cyberattacken zählen dazu.
Wann könnten die Neuerungen in Kraft treten?
Das dürfte noch mindestens einige Monate dauern. Zunächst haben Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme, dann ist das Kabinett am Zug und danach der Bundestag - auf diesem Weg dürften sich auch noch einige Details ändern. Eines der drei Gesetze benötigt zudem die Zustimmung des Bundesrats, also der Länder.