Die SPD hält die Erbschaftsteuer für ungerecht – denn die Reichsten zahlen wenig. Doch manche sehen ihr Konzept als Bedrohung. Was würde eine SPD-Reform bedeuten – etwa fürs Erben des Elternhauses?
Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen von Hunderten Milliarden vererbt oder verschenkt. Die Steuern darauf haben Rekordhöhe erreicht – doch das System gilt politisch flügelübergreifend als reformbedürftig. Denn wer richtig viel erbt, zahlt häufig gar nichts. Es sei höchste Zeit, «Fragen von Ungleichheit, von Ungerechtigkeit» anzugehen, findet SPD-Vizekanzler Lars Klingbeil.
Nun prescht seine Bundestagsfraktion mit einem Konzept vor – und die Union winkt umgehend ab. Die SPD gibt sich kämpferisch: Das Konzept sei darauf angelegt, möglichst viel davon umgesetzt zu bekommen, meint Fraktionsvize Wiebke Esdar. Einwände lässt Esdar nicht gelten. Auch nicht, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Schwarz-Rot ohnehin bereits in wenigen Monaten zu einer Neuregelung zwingen könnte. Die heute bestehende Steuerungerechtigkeit «ist für uns nicht weiter hinnehmbar», so Esdar.
Wer zahlt bisher Erbschaftsteuer – und wie viel?
200 bis 400 Milliarden Euro wechseln nach Schätzungen jedes Jahr durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. Dafür kassierte der Staat, in dem Fall die Länder, vergangenes Jahr Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden – ein Rekord, aber für Kritiker viel zu wenig. Steuerpflichtig ist jeder, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Das kann Bargeld sein, aber auch ein Haus, eine Firma, Wertpapiere, Schmuck oder Unternehmensanteile. Mögliche Schulden des Gestorbenen werden abgezogen.
Vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes hängt ab, wie viel Erbschaftsteuer anfällt. Die Steuersätze liegen derzeit zwischen 7 und 50 Prozent. Kurz könnte man sagen: Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Gestorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.
Muss man auf jedes Erbe Steuern zahlen?
Nein. Aktuell können sogar beträchtliche Summen ohne einen Cent Steuern vererbt werden. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen laut Statistischem Bundesamt innerhalb von Freibeträgen. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro, die eigenen Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben.
Legal Steuern sparen kann man auch über Schenkungen: Vermögen wird hier zu Lebzeiten übertragen. Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre erneut: Wer früh anfängt, kann also enorme Summen übertragen, ohne den Staat zu beteiligen. Das Haus der Eltern kann man steuerfrei erben, wenn man für mindestens zehn Jahre einzieht und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt.
Was wird an dem System kritisiert?
Ausnahmen und Steuerbefreiungen. Beim Vererben von Betriebsvermögen will der Staat Betriebsaufgaben vermeiden, weil die neuen Besitzer die Steuer privat nicht zahlen können. Durch eine Regel zur Verschonung können Vermögen ab 26 Millionen Euro arm gerechnet werden - dann wird keine Steuer fällig. 463-mal wechselten in den vergangenen zehn Jahren Vermögen im Wert ab 100 Millionen Euro den Besitzer. In mehr als der Hälfte der Fälle wurden keine Steuern fällig. Dem Staat entgingen jährlich Einnahmen von 8,8 Milliarden Euro. Wer ohnehin ein gut gefülltes Konto hat, erbt am häufigsten und zugleich die höchsten Beträge.