Der Namen «Bürgergeld» wird abgeschafft - aber was steckt sonst hinter der Reform der Sozialleistung? Was der Bundestag beschlossen hat - und was das bezwecken soll.
Monatelang wurde gestritten, jetzt hat der Bundestag mit schwarz-roter Mehrheit zugestimmt: Aus dem Bürgergeld wird die neue Grundsicherung. Für rund 5,5 Millionen Bezieherinnen und Bezieher bedeutet das deutlich schärfere Regeln und Vorgaben. Die Koalition sieht das als Teil ihrer Reformagenda, die Opposition aus AfD, Grünen und Linken ist aus unterschiedlichen Gründen dagegen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Was soll die Reform bezwecken?
Die Grundsicherung für Bedürftige soll bleiben. Doch die Regierung verweist in ihrem Gesetz auf die schwierige Konjunkturlage und ihre Haushaltsnöte. Deshalb werden «die klaren, durchsetzbaren Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen» betont. Stärker als bisher soll der Wechsel der Betroffenen auf den Arbeitsmarkt oder mehr Beschäftigung im Fokus stehen. Vermittlung in Arbeit soll generell Vorrang bekommen.
Wie soll Druck gesteigert, Ausnutzen verhindert werden?
Durch Sanktionen. Werden etwa Förderkurse abgelehnt, soll die Grundsicherung sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll eine solche Kürzung nach dem zweiten Mal für einen Monat greifen, danach droht eine komplette Streichung. Die Koalition will das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Die Sanktionen betreffen dabei heute nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten, zuletzt pro Monat im Schnitt weniger als 30.000 Menschen.
Wie sollen die Sanktionen konkret ablaufen?
Trotz vieler Verhandlungen auch im Koalitionsausschuss entdeckte die Koalition kurz vor der Vorlage des Entwurfs von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Kabinett noch Klärungsbedarf. Nun soll es so laufen: Jobcenter sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben. Die persönliche Anhörung muss aber nicht zwingend auch stattgefunden haben. Betroffene sollen den Leistungsentzug also nicht durch Abtauchen verhindern können. Menschen mit besonderen Härten, psychisch Erkrankte etwa, sollen vor solchen Sanktionen geschützt sein.
Was war der Union besonders wichtig?
Aus Unionssicht ist die Reform auch die Umsetzung eines «zentralen Wahlversprechens», so die Abgeordnete und Forschungsstaatssekretärin Silke Launert (CSU). CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann betonte in der Debatte noch einmal, der Sozialstaat sei nicht mehr überall gerecht gewesen. «Wir müssen alles dafür tun, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, anstatt Arbeitslosigkeit zu verwalten.»
Wie sieht man die Reform in der SPD?
SPD-Linke hatten Riesenprobleme mit den Kompromissen ihrer Parteispitzen mit der Union. Vor allem an den möglichen Komplettsanktionen entzündete sich Kritik: Drohende soziale Härten seien zu groß. Doch bei einem noch nicht abgeschlossenen Mitgliederbegehren ist der Zulauf laut Parteikreisen spärlich. In der SPD-Fraktion gab es bei einer Probeabstimmung eine Gegenstimme. SPD-Chefin Bas verteidigte das Vorhaben in der «Rheinischen Post» als «gute Reform».
Am Ende stimmten im Plenum in namentlicher Abstimmung 321 Abgeordnete für die Pläne, dagegen votierten 268, zwei enthielten sich. Als nächstes muss sich noch der Bundesrat mit der Reform befassen. Das Gesetz soll schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft treten.