Wie hat die erste Instanz entschieden?
Das Landgericht Frankfurt kam im Frühjahr 2025 zu dem Schluss, nicht der beanstandete Rauchmelder, sondern die Prüfsituation sei schlecht gewesen: Bei einem Testbrand sei der vorgeschriebene Grenzkorridor unterschritten worden. Der deshalb ungültige Versuch sei aber nicht wiederholt worden.
Die Stiftung Warentest wurde vom Landgericht dem Grunde nach zu Schadenersatz verurteilt (Landgericht Frankfurt/Az. 2-03 O 430/21). Diese Entscheidung wurde nun in der zweiten Instanz bestätigt.
Welche Konsequenzen zog die Stiftung Warentest?
Die Stiftung erkannte sämtliche Unterlassungsansprüche des Unternehmens an und zog das falsche Testergebnis 2024 zurück. Den wirtschaftlichen Schaden wollte sie aber nicht ersetzen und ging in diesem Punkt in die Berufung.
Die Tests würden in unabhängigen, fachkundigen Prüfinstituten durchgeführt, erklärte die Stiftung damals: «Wie üblich haben wir das negative Testergebnis an mehreren Prüfmustern abgesichert.» Im Rahmen des Gerichtsverfahrens sei jedoch deutlich geworden, dass es bei den Labortests des Pyrexx-Produkts Abweichungen zu Vorgaben gegeben haben. Somit hätten die Prüfbedingungen «zu einer Benachteiligung des Produkts geführt».
Bei der Pyrexx GmbH habe sich die Stiftung Warentest persönlich entschuldigt. Im Februar 2024 kündigte die Stiftung zudem an, «zeitnah» einen neuen Rauchmelder-Test durchzuführen. Veröffentlicht ist der bislang nicht.
Welches Gewicht haben die Tests der Stiftung Warentest?
«Fast alle Deutschen kennen die Stiftung Warentest und die meisten von ihnen vertrauen den Testergebnissen», schreibt die Stiftung über sich selbst - und das dürfte keineswegs übertrieben sein. Gegründet am 4. Dezember 1964 auf Beschluss des Bundestages, soll die Stiftung laut Satzung der Öffentlichkeit Informationen zur Verfügung stellen, «die zur Verbesserung der Marktbeurteilung beitragen».
Zudem soll sie Verbraucher «über Möglichkeiten und Techniken der optimalen privaten Haushaltsführung, über eine rationale Einkommensverwendung sowie über von ihr als fundiert erkannte wissenschaftliche Erkenntnisse des gesundheits- und umweltbewussten Verhaltens» aufklären.
Wie laufen die Tests der Stiftung Warentest ab?
Jedes Jahr prüft die Stiftung Warentest nach eigenen Angaben etwa 35.000 Produkte und Dienstleistungen in mehr als 210 Waren- und Dienstleistungstests. Die Themenpalette ist breit: von Fernsehern über Olivenöl bis hin zu Haftpflichtversicherungen. Hersteller und Anbieter können weder ein bestimmtes Testthema bestellen noch bestimmen, welche Produkte in einen Test einbezogen werden. Die Waren, die geprüft werden sollen, kaufen Test-Käufer anonym in Großmärkten, Supermärkten und Kaufhäusern oder im Internet.
Geprüft wird dann in externen Laboren. Wo genau, hält die Stiftung geheim: Die Institute sollen nicht von den Anbietern beeinflusst werden können. Aus den Ergebnissen entsteht ein Gutachten. Danach werden die Ergebnisse bewertet, wobei gesetzliche Grenzwerte, Industrienormen oder Qualitätszeichen ebenso einfließen wie die im Test festgestellten Unterschiede zwischen den Produkten.
Musste die Stiftung Warentest schon einmal Schadenersatz zahlen?
Die Stiftung Warentest musste nach Angaben eines Sprechers bereits nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs 1985 Schadenersatz leisten. Zwei weitere Male (1995 und 2002) zahlte sie im Rahmen von gerichtlichen Vergleichen zum Ausgleich von Schäden.
In dem größten der drei Fälle ging es 1985 um den Abschluss des sogenannten Warentest-III-Verfahrens: ein Preisvergleich von Supermarktketten, um die im Sortiment besonders günstige Kette zu ermitteln.
Die Stiftung hatte übersehen, dass unter der Marke Globus eigenständige Supermarktketten operierten. Eine Kette hatte tatsächlich günstigere Angebote, wurde aber als teurer dargestellt, weil sie mit der anderen Kette zusammen beurteilt wurde. Die gezahlte Summe lag in diesem Fall nach Angaben der Stiftung im niedrigen fünfstelligen Bereich.
2014 hatte sich die Stiftung Warentest zudem Ärger mit Ritter Sport wegen der Bewertung eines Vanillearomas in der Nuss-Schokolade des Herstellers eingehandelt. Die Tester hatten der Ritter-Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei. Ritter Sport bestritt das und setzte sich vor Gericht letztlich durch. Auf Schadenersatzforderungen verzichtete der Schokohersteller später.