Vierfachmord war wohl ein Freundschaftsdienst

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Polizeisprecher Rudi Bauer hält bei einer Pressekonferenz in Ulm am Freitag (17.04.2009) das Foto einer der beiden Tatwaffen (Sportpistole) und Munition. Archivfoto: Stefan Puchner/dpa

Der mutmaßliche Vierfachmörder von Eislingen wollte mit der Tat wohl die Freundschaft zu dem mitangeklagten Sohn der getöteten Familie festigen. Frederik B. habe gedacht, sich durch den Mord unauflösbar mit Andreas H., dem Sohn der getöten Familie, zusammenzuschweißen, sagte der psychiatrische Gutachter Peter Winckler am Dienstag vor dem Landgericht Ulm.

Frederik B. sei zudem latent suizidgefährdet. Der Angeklagte habe seinen Eltern zwar versprochen, sich nicht umzubringen. Wenn es aber auf das Prozessende zugehe, sollte man ein besonderes Auge auf ihn haben, riet der Gutachter. Frederik B. habe ihm erzählt, er könne sich eine Rückkehr in die Gesellschaft als Vierfachmörder nicht vorstellen.

Frederik B. hatte bereits gestanden, die Schüsse auf die Eltern und die beiden Schwestern von Andreas H. auf dessen Bitten in der Nacht auf Karfreitag 2009 allein abgefeuert zu haben.

Dem Gutachter erzählte Frederik B. auch, er habe es für seine Freundschaftspflicht gehalten, Andreas H. in allen Lebenslagen zu unterstützen. Für Außenstehende habe das Vorhaben erschreckend klingen müssen, berichtete der Gutachter. Aber für den Angeklagten sei es in Ordnung gewesen. Schließlich habe er gewusst, wie schlecht es Andreas H. in seiner Familie gegangen sei, so habe Frederik B. weiter erzählt. Es wäre daher für ihn nicht vorstellbar gewesen, sich von seinem Freund abzugrenzen. Er habe in Andreas H. schließlich einen "Freund fürs Leben" gefunden.

Die Freunde hatten für den Fall, dass einer erwischt würde, auch die Abmachung geschlossen, sich nicht gegenseitig zu verpetzen und den anderen rauszuholen - koste es, was es wolle. Dabei habe es auch Fantasien gegeben, den anderen mit Waffengewalt zu befreien. Am Tatmorgen habe ihm Andreas H. dann auch ein "Drehbuch" mitgegeben, wie er sich bei seiner Vernehmung zu verhalten habe, berichtete Frederik B. dem Gutachter. Andreas H. habe schließlich in jeder Situation gewusst, was man machen müsse.

Die beiden Angeklagten hatten nach eigenen Angaben aber keine sexuelle Beziehung, sagte der Gutachter. Es sei zwar ein sehr enges Verhältnis gewesen, und sie seien auch hin und wieder Hand in Hand gegangen, aber sie seien definitiv nicht miteinander intim gewesen. dpa