Ungerecht behandelt? Aldi darf Dubai-Schokolade nicht mehr verkaufen, Lidl aber schon
Autor: Robert Wagner
Deutschland, Freitag, 24. Januar 2025
Vergangene Woche hatte das Landgericht Köln dem Discounter Aldi Süd den Verkauf seiner Dubai-Schokolade verboten. In Frankfurt entschied ein Gericht anders und Konkurrent Lidl darf weiter Dubai-Schokolade verkaufen. Warum?
Dubai-Schokolade gehört zu den Trendprodukten im vergangenen Jahr. Zunächst als Social-Media-Hype gestartet, fand die Schokoladen-Kreation aus Dubai auch schnell seinen Weg in die deutschen Supermärkte und Discounter.
Aldi führte seine Variante im Laufe des Dezember 2024 ein. Fast zeitgleich hatte auch Lidl eine eigene Dubai-Schokolade auf den Markt gebracht. Doch es dauerte nur wenige Tage, bis es erste Probleme gab: Denn kurz darauf hatte Wilmers Süßwarenbetrieb beide Discounter abgemahnt. Demnach dürfe Dubai-Schokoalde nur Dubai-Schokoladen heißen, wenn Zutaten und/oder Herstellung auch aus Dubai stammen beziehungsweise dort stattfindet.
Warum darf Lidl Dubai Schokolade verkaufen, Aldi aber nicht?
Interessanterweise kamen Gerichte in beiden Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen: Denn Lidl darf seine Variante der Dubai-Schokolade auch weiter verkaufen. Das zuständige Landgericht Frankfurt wies den Unterlassungsantrag gegen Lidl in dieser Woche zurück. Im Beschluss hieß es, dass man der Begründung des Landgerichts Köln nicht gänzlich folgen könne. Kunden würden bei der Aufmachung der Lidl-Schokolade nicht zwingend davon ausgehen, dass das Gesamtprodukt in Dubai hergestellt worden sei. Gestaltungsmerkmale, die darauf hinwiesen, fehlten demnach, so die Richter.
Aldi Süd wollte das Lidl-Verfahren nicht kommentieren. Allerdings wehrt sich das Unternehmen gegen das verhängte Verkaufsverbot für seine Dubai-Schokolade. Der Discounter hat Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln eingelegt, wie eine Sprecherin auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. Es gebe aber keinen Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln, sagte die Aldi-Sprecherin.
Das Landgericht Köln hatte kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd erlassen, die dem Unternehmen den Verkauf der Schokolade vorläufig verbietet. Ein Produkt darf in Deutschland demnach nur dann als "Dubai-Schokolade" oder ähnlich bezeichnet werden, wenn es in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat, hieß es im Beschluss. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt werden. Die Schokoladentafeln von Aldi Süd wurden in der Türkei produziert, was auf deren Rückseite angegeben war.
Geklagt hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft. rowa/mit dpa