Seit Jahresbeginn gilt: Männer im wehrfähigen Alter müssen sich Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen - theoretisch. Verteidigungsminister Pistorius stellte jetzt eine Sache klar.
Update vom 08.04.2026: Umstrittene Bundeswehr-Regel - Pistorius redet Klartext
Rolle rückwärts? Verteidigungsminister Boris Pistorius hat klargestellt, dass wehrfähige Männer derzeit keine Genehmigung für lange Auslandsreisen brauchen. Noch in dieser Woche werde eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht durch eine Verwaltungsvorschrift erlassen, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
Zuvor hatte es erheblichen Wirbel um eine mögliche Konsequenz aus dem Gesetz über den neuen Wehrdienst gegeben. Kritisiert wurde, dass sich demnach grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten. Das Verteidigungsministerium hatte dazu erklärt, es werde durch Verwaltungsvorschriften klargestellt, dass die Genehmigung als erteilt gelte, solange der Wehrdienst freiwillig sei.
"Mir sind unbürokratische und handhabbare Verfahren wichtig. In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben. Wir setzen die Genehmigungspflicht aus, solange der Wehrdienst freiwillig ist", sagte Pistorius. "Auslandsreisen müssen also auch nicht angezeigt oder angemeldet werden. Ich habe bereits veranlasst, dass der entsprechende Erlass, an dem meine Fachleute bereits arbeiten, schnell umgesetzt wird." Zugleich kündigte er an, für den Spannungsfall würden entsprechende Verfahren etabliert. Er verteidigte die Regelung in Paragraf 3 des geänderten Wehrpflichtgesetzes. Sie sei nötig - "und zwar vorsorglich".
Pistorius sagte dazu: "Wir tun alles, um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern und müssen trotzdem auf einen Ernstfall vorbereitet sein. Denn wenn sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, hätten wir eine andere Ausgangslage. Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht."
Derzeit ändert sich für die Männer nichts: "Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen - alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung", sagte Pistorius. Ein längerer Auslandsaufenthalt müsse also auch nicht angezeigt werden. Dafür werde eine Ausnahme von der im Gesetz grundsätzlich angelegten Meldepflicht vorgesehen.
Als Grund nannte er, dass der neue Wehrdienst freiwillig sei. Niemand werde gegen seinen Willen eingezogen. "Dafür habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt. Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht verfügbar ist. Unser neuer Wehrdienst soll so attraktiv sein, dass dies auch möglichst lange so bleibt", sagte Pistorius. Meldepflichten gab es formal auch bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Die Regelung kam auch damals nicht zur Anwendung. Dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums aber angehalten, Umzüge anzeigen.
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden. Mitte Januar hatte die Bundeswehr damit begonnen, Fragebögen zum Wehrdienst zu verschicken. Sie gehen an junge Menschen des Jahrgangs 2008, die seit Jahresbeginn volljährig geworden sind. Insgesamt umfasst der Jahrgang 2008 knapp 700.000 junge Männer und Frauen. Junge Männer müssen die Fragen beantworten, Frauen können das tun. Hintergrund ist die Regelung im Grundgesetz, das eine Wehrpflicht nur für Männer kennt.
Um das Gesetz für den neuen Wehrdienst hatte es wiederholt Streit gegeben, der sich vor allem um die Frage der Freiwilligkeit drehte. Letztlich setzte sich in der Koalition die SPD-Linie durch, die auch Freiwilligkeit pochte. Allerdings wurden Zielmarken für den sogenannten Aufwuchs - also mehr Soldatinnen und Soldaten in der Truppe - festgelegt. Alle sechs Monate soll das Verteidigungsministerium darlegen, ob die Pläne noch im Ziel liegen. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden.
Mit dem Wehrdienst reagiert Deutschland auf die Bedrohung durch Russland und die in der Folge geänderten Nato-Ziele. In mehreren Umfragen unter Bürgern gab es zuletzt mehrheitlich Zustimmung zu dem neuen Wehrdienstmodell. Allerdings wurden wiederholt auch Kritik laut, junge Menschen, die nun zum Dienst antreten sollen, seien nicht ausreichend an der Ausarbeitung der Pläne beteiligt worden.
Update vom 06.04.2026: Grüne- Forderung: Bundeswehr soll Pflichten für Männer bis 45 aufklären
Die Grünen verlangen Klarheit bezüglich der neuen Bestimmung, wonach Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren für längere Aufenthalte im Ausland eine Erlaubnis der Bundeswehr benötigen. "Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums", sagte die sicherheitspolitische Sprecherin Sara Nanni der Welt. "Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben."
Das Verteidigungsministerium hatte die Genehmigungspflicht bestätigt. Sie basiert auf dem sogenannten Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft trat. "Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen", erklärte ein Ministeriumssprecher. Dies gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.
Jedoch hatte der Sprecher ergänzt: "Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist." Die Frage, ob trotzdem ein Antrag beim Karrierecenter erforderlich wird oder die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, ließ das Ministerium offen. Der Sprecher erklärte nur: "Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert."
So reagieren andere Parteien
Der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, sagte der Welt, die Regelung sei Teil der Wehrerfassung. Doch sprach er sich für eine pragmatische Umsetzung aus: Solange der Wehrdienst freiwillig sei, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Denkbar sei stattdessen eine bloße "Mitteilungspflicht", sagte Erndl.
Kern des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt gut 180.000 auf 260.000 aktive Soldaten gewonnen werden. Das Verteidigungsministerium betonte, die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält.
Die Linken-Politikerin Desirée Becker sagte der Zeitung, die aktuelle Aufregung zeige, wie "handwerklich schlecht" das Gesetz gemacht sei. Der AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen meinte, die Bundesregierung wäre gut beraten, "eine pragmatische Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge Männer zu erarbeiten".
Ursprungsmeldung vom 05.04.2026: Genehmigung von Bundeswehr notwendig - neue Regel betrifft sehr viele
Alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren müssen sich mit dem neuen Wehrdienstgesetz Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte auf dpa-Anfrage entsprechende Informationen aus einem Bericht der FrankfurterRundschau. Doch fügte ein Sprecher hinzu: "Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist."
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden.
Zugleich werde durch die neuen Regelungen auch der Rahmen für die Wehrerfassung und Wehrüberwachung gesetzt, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. "Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen." Die Pflicht endet laut Gesetz im Alter von 45 Jahren.
Auslandsaufenthalt melden: Bundeswehr spricht von Wissen für den "Ernstfall"
Die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte, erklärte der Sprecher. "Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes – wie die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen." Die Genehmigungspflicht gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.
Die Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn erbeten wurden, ließ der Sprecher offen. Auf die Frage, wie Verstöße gegen diese Auflage entdeckt oder bestraft werden sollen, erklärte er. "Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert."
Der Sprecher betonte: "Die Folgen dieser Regelung für die jungen Menschen sind grundsätzlich tiefgreifend. Gerade im Hinblick darauf, dass der Wehrdienst weiterhin freiwillig ist." Dem folgend würden "aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden". Dem laufenden Prüfungs- und Erarbeitungsprozess könne man nicht vorgreifen.
Genehmigung sei laut Sprecher grundsätzlich zu erteilen
Eine Genehmigung von Auslandsaufenthalten sei aber immer dann zu erteilen, wenn "für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist", erklärte der Sprecher. "Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen."
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