Trump hatte sich unter anderem für seine sogenannten reziproken Zölle, die er mit angeblichen Ungleichgewichten und Benachteiligungen für die USA im internationalen Handel begründete, auf das Gesetz gestützt. Darunter fällt der Zollsatz von 15 Prozent, der aktuell für den Import der meisten EU-Produkte in die USA gilt. Neben der EU sind auch Dutzende andere Handelspartner der USA von den je nach Land variierenden Zöllen betroffen.
In seiner zweiten Amtszeit hatte der US-Präsident zudem Aufschläge auf Wareneinfuhren aus Kanada, Mexiko und China auf Basis des Notstandsgesetzes erlassen. Seine Begründung: Die Länder täten nicht genug gegen die Verbreitung von Drogen wie Fentanyl beziehungsweise gegen illegale Migration.
Welche Zölle bleiben auf jeden Fall bestehen?
Nicht entschieden hat das Oberste Gericht der USA über Zölle auf spezifische Produkte, für die die US-Regierung einen anderen gesetzlichen Rahmen heranzog. Unter Berufung auf einen Abschnitt des «Trade Expansion Acts» aus dem Jahr 1962 erließ Trump etwa Zölle auf Stahl, Aluminium und Autos. Diese Zölle gelten weiter.
Muss die US-Regierung die betroffenen Zölle jetzt direkt aufheben?
Das Gericht setzte keine Frist für die Aufhebung der Zölle. Mit der Entscheidung entfällt jedoch die gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen. Wie und wie schnell die Regierung die Zölle administrativ zurücknehmen muss, ist im Urteil nicht geregelt. Die praktische Umsetzung – etwa die Anpassung des Zolltarifs oder mögliche Rückerstattungen – liegt bei den zuständigen Behörden. Über Streitfragen entscheidet etwa das US-Gericht für internationalen Handel.
Was bedeutet das Urteil für die EU und Deutschland?
Nach der Gerichtsentscheidung war das zunächst unklar. Von der EU-Kommission hieß es in einer ersten Reaktion, dass man das Urteil sorgfältig analysieren wolle. Wichtig sei, dass es für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks «Stabilität und Planbarkeit» gebe. «Daher setzen wir uns weiterhin für niedrige Zölle ein und arbeiten an deren Senkung», hieß es von einem Kommissionssprecher in Brüssel.
Zuvor war Brüssel davon ausgegangen, dass sich Trumps Regierung - wie von ihr angekündigt - nun eine neue Rechtsgrundlage für ihre Zölle sucht und diese dann weiter gültig bleiben. Für Handelspartner wie die EU, für Verbraucher und Märkte bedeutet die Entscheidung daher zunächst vor allem Eines: erneute Unsicherheit.
Wie sehen Trumps nächste Schritte aus?
Der Republikaner kündigte an, noch am Freitag (Ortszeit) eine Anordnung zu unterschreiben, um unter Berufung auf eine andere gesetzliche Grundlage einen weltweiten zusätzlichen Zoll von zehn Prozent auf Importe in die USA zu verhängen.
Nach eigenen Angaben will er sich dafür auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 stützen. Dieses erlaubt es, Zölle auf Importe für bis zu 150 Tage lang zu erheben. Für einen längeren Zeitraum bräuchte Trump auf diesem Weg allerdings die Zustimmung des US-Parlaments. Diese rechtliche Grundlage ist laut der «New York Times» noch nie zuvor genutzt worden.
Trump kündigte darüber hinaus an, unter Berufung auf weitere rechtliche Grundlagen Handelsuntersuchungen einzuleiten. Sollten dabei etwaige unfaire Handelspraktiken festgestellt werden, könnte das als Rechtfertigung für weitere Zölle herangezogen werden.
Was bedeutet das Urteil für Importeure?
Nach Angaben des Penn Wharton Budget Models von der University of Pennsylvania könnte die US-Regierung Importeuren nun bis zu 175 Milliarden US-Dollar (knapp 150 Mrd Euro) an Erstattungen schulden. «Sofern keine alternative Einnahmequelle gefunden wird, werden die zukünftigen Zolleinnahmen um die Hälfte sinken», hieß es.
US-Finanzminister Scott Bessent hatte bereits Anfang September bei NBC News gesagt, dass sich die Regierung einer Anordnung des Obersten Gerichts fügen und Importeuren die Zolleinnahmen erstatten würde. Wie genau der Erstattungsprozess ablaufen soll, ist allerdings unklar.