Menschen in existenzieller Not äußern gegenüber Ärzten und Pflegern immer wieder den Wunsch, zu sterben. Was sollen diese dann tun? Nach jahrelangen Beratungen soll es nun Antworten geben.
Vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl assistierter Selbsttötungen in Deutschland stellen Medizinerinnen und Mediziner am Donnerstag neue Handlungsempfehlungen vor. Die Leitlinie «Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung» soll den Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen wissenschaftlich fundierte Empfehlungen und eine Orientierung für die Gesprächsführung an die Hand geben. Nach jahrelangen Vorbereitungen soll es die erste interdisziplinären Leitlinie zum Thema sein, wie die Universität Halle (Saale) mitteilte, die die Präsentation organisiert.
Demnach geht es dabei darum, «Todeswünsche angemessen zu verstehen, fundierte Informationen und Beratungen zu ermöglichen und die Voraussetzungen einer freiverantwortlichen Suizidentscheidung fachlich bewerten zu können». Die Leitlinie wurde von Vertreterinnen und Vertretern unter anderem aus Medizin, Pflege und von Angehörigenorganisationen erarbeitet und soll 45 Empfehlungen umfassen.
Rechtslage in Deutschland
Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Erlaubt ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei - sie kann in der Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels bestehen. Ein Verbot der geschäftsmäßigen, das heißt auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe hatte das Bundesverfassungsgericht 2020 gekippt, weil es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletze. Sofern die Suizidentscheidung freiverantwortlich erfolgt, haben die Menschen demnach rechtlich die Möglichkeit, Hilfe bei der Selbsttötung in Anspruch zu nehmen.
Im Gesundheitswesen werden seither immer wieder klare und sichere Regelungen zur Suizidhilfe angemahnt. Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen mit Bedingungen und Voraussetzungen für die Sterbehilfe waren 2023 im Bundestag beraten worden, hatten aber keine Mehrheit bekommen. Im September hatte der Deutsche Juristentag sich für ein Gesetz zur Sterbebegleitung ausgesprochen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften schreibt, es fehlten «konkrete Standards für den Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung aus medizinischer, ethischer und rechtlicher Perspektive». Fachgesellschaften sind medizinische Zusammenschlüsse unter anderem zur Erarbeitung von Behandlungsleitlinien.
Zahl begleiteter Suizide hat zugenommen
Die Anzahl der assistierten Selbsttötungen in Deutschland ist seit 2020 gestiegen, wie die Arbeitsgemeinschaft schreibt. Mitarbeitende im Gesundheitswesen unterschiedlicher Fachrichtungen würden mit Anfragen konfrontiert. Standards für den Umgang mit Anfragen seien dringend nötig. Das betreffe besonders die Prüfung der Freiverantwortlichkeit sowie Aufklärung über bestehende alternative Handlungsmöglichkeiten. 2025 meldeten Suizidhilfe-Organisationen laut Uni Halle mehr als 1.200 Fälle solcher assistierter Suizide. Die Dunkelziffer liege womöglich «deutlich höher».
Laut einer Mitteilung des Statistischem Bundesamts beendeten im Jahr 2025 insgesamt 11.334 Menschen in Deutschland ihr Leben durch einen Suizid. Das waren 9,3 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr. An den Todesursachen insgesamt machten Suizide ähnlich wie in den Vorjahren einen Anteil von 1,1 Prozent aus.