Nun hat die Klage eines Gynäkologen gegen einen katholischen Klinikträger in Lippstadt doch Erfolg - nicht ganz, aber zu einem doch erheblichen Teil. Der Mediziner ist «sehr erleichtert».
Der Kläger zeigt sich «sehr erleichtert». Im Gerichtssaal ist ein kurzer Jubel von den Zuschauerbänken zu hören. Im Streit um ein Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt hat der Chefarzt mit seiner Klage gegen den katholischen Krankenhausträger nun in der Berufung zumindest einen juristischen Teilsieg errungen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied in zweiter Instanz, dass eine Anordnung des katholischen Klinikträgers rechtswidrig ist, die ein absolutes Abtreibungsverbot in Bezug auf die Nebentätigkeit des Mediziners vorsieht. In diesem Punkt hob das LAG ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Hamm auf. Die Kammer prüfte allerdings in zwei Bereichen getrennt, wie der Vorsitzende Richter Guido Jansen in der mündlichen Verhandlung schilderte.
Kein Erfolg in Bezug auf seine Rolle als angestellter Chefarzt
In dem zweiten Bereich war die Klage des Mediziners Joachim Volz gegen eine Dienstanweisung des Trägers erneut erfolglos. Im Hinblick auf seine Tätigkeit als angestellter Chefarzt des «Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus» wies die Kammer seine Klage ab. Diese Dienstanweisung des Arbeitgebers - sie lässt Abtreibungen in engen Ausnahmen zu - verstoße nicht gegen das Gesetz. Es sei auch eine legitime Unternehmensentscheidung, «bestimmte Leistungen im Betrieb nicht anzubieten», begründete der Richter.
Ganz anders urteilte das LAG aber bei der Nebentätigkeit des Klägers. Hier sei die Anordnung des Klinkträgers rechtswidrig ist. Volz betreibt eine Privatpraxis in Bielefeld. Darüber hinaus ist er aber auch am Klinikum Lippstadt ambulant in Nebentätigkeit als Frauenarzt im Einsatz.
Es habe der Kammer «missfallen», dass hier für diese Nebentätigkeit ein absolutes Abtreibungsverbot vorgesehen war, betonte der Richter. Ein Abbruch sei auch nach Lehre der katholischen Kirche nicht in allen Fällen absolut untersagt. Jansen wies darauf hin, dass für die Kammer Fragen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts «keine entscheidungserhebliche Rolle» gespielt habe.
Kläger Volz zeigte sich über das Urteil «sehr erleichtert»
Volz sagte nach dem Urteil in dem aufsehenerregenden Fall, er sei sehr erleichtert. «Faktisch ist es jetzt für mich so wie es früher war.» Er könne seine Patientinnen weiter voll umfänglich betreuen und unterstützen. Zuvor hatte er auf einer «Demo gegen das katholische Abtreibungsrecht» mit mehreren hundert Teilnehmenden die katholische Kirche scharf kritisiert.
Dort betonte der Gynäkologe, ein Schwangerschaftsabbruch sei eine «höchstpersönliche Entscheidung der Mutter». Die Dienstanweisung des katholischen Klinikträgers «atmet einen ganz alten, morbiden Geist». Klinik-Fusionen würden von der katholischen Kirche genutzt, um «alte, nicht mehr gewollte kirchliche Dogmen» durchzusetzen. Und: «Die Politik schweigt.»