Der Gewerkschaftssekretär rät, sich mit der Unternehmenskultur vertraut zu machen. Dazu gehört zum Beispiel die Anrede. Je nach Unternehmen könne das Duzen oder das Siezen üblich sein. In größeren Betrieben gibt es für Auszubildende oft Begrüßungstage, bei denen sich solche Fragen klären lassen. Auch sollte man in Erfahrung bringen, wie Krankmeldungen zu handhaben seien. "Bei jeder Firma ist unterschiedlich geregelt, wer wann über die Krankheit informiert wird", sagt Wickleder. Unentschuldigtes Fehlen kann eine Abmahnung zur Folge haben.
Auch bei der Urlaubsplanung solle man bei Kollegen in Erfahrung bringen, was der üblichen Vorgehensweise entspricht. "Die erste Frage an den neuen Vorgesetzten sollte nicht sein: Wann bekomme ich Urlaub?", rät Wickleder. Wenn nach den ersten zwei Monaten niemand gefragt hat, wann man in die Ferien möchte, könne man diesbezüglich auf seinen Ausbilder zugehen.
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Keine Überstunden für Azubis
Ein schwieriges Thema könnten auch Überstunden sein. "In der Mehrzahl dürften die künftigen Auszubildenden unter 18 Jahre alt sein", sagt Albert vom Arbeitsamt Würzburg. Hinsichtlich der Arbeitszeit seien daher die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Demnach dürfen Jugendliche bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. "Werden über diese Grenzen hinaus Überstunden vom Ausbildungsbetrieb verlangt, können diese abgelehnt werden", sagt der Pressesprecher.
Wickleder empfiehlt, Überstunden zu protokollieren und vom Vorgesetzten gegenzeichnen zu lassen, wenn es keine elektronische Zeiterfassung gibt. Grundsätzlich müssen Überstunden in Freizeit abgegolten werden können. Im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sie auch ausbezahlt werden. Sollten Vorgesetzte zu oft Überstunden einfordern, rät der Gewerkschaftssekretär, die Ausbildungsvertreter einzuschalten.
Mitarbeitervertretungen - speziell für junge Kollegen
Wenn ein Betrieb mindestens fünf Mitarbeiter unter 25 Jahren beschäftigt, dann kann der Betriebsrat Ausbildungsvertreter wählen lassen. "Zu gleichaltrigen Kollegen haben Azubis oft einen guten Zugang", sagt Wickleder. Mitarbeitervertretungen seien immer der erste Ansprechpartner, wenn man mit Vorgesetzten oder Ausbildern Probleme habe.
An Mitarbeitervertretungen wie den Betriebs- oder Personalrat kann man sich auch wenden, wenn man das Gefühl hat, oft Botengänge erledigen zu müssen. "Kaffee kochen oder Mittagessen kaufen, kann man schon mal machen", sagt der Gewerkschafter der ver.di. Die Regel sollte es jedoch nicht werden. Wickleder gibt zu bedenken: "Auszubildende sind in den Betrieben, um etwas zu lernen - das sollten sich die jungen Arbeitnehmer immer bewusst machen."
Unterstützung für Azubi-Familien
Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen die Eltern das Kindergeld auszahlen.
Reicht das Gehalt nicht aus, können Auszubildende bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Herbert Hartinger vom Deutschen Gewerkschaftsbund Bayern rät, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da der Zuschuss bei Bewilligung nicht rückwirkend gezahlt wird.
Ein Artikel von Jonas Keck