Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch «nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann».
Der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker, der die AfD in dem Verfahren vertritt, hatte bei X geschrieben, damit sei ein AfD-Verbot vom Tisch. Sein Kanzleipartner Carsten Brennecke sprach von einem «Sargnagel für ein Verbotsverfahren».
SPD: Verbotsverfahren nicht vom Tisch
Linke und SPD-Politiker halten ein Verbotsverfahren weiterhin für möglich. «Ein Parteiverbotsverfahren ist mit der Entscheidung nicht vom Tisch», sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf. «So ein Verfahren braucht eine tragfähige, gerichtsfeste Grundlage. Das müssen wir weiterhin sorgfältig prüfen.»
Innenminister Dobrindt hatte nach der Kölner Entscheidung seine Ablehnung bekräftigt: «Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen.» Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) warnte im «Handelsblatt»: «Ein vorschneller Antrag auf gut Glück würde im Zweifel nur der betroffenen Partei nützen.»
Ein Verfahren über ein mögliches Parteienverbot kann nur vor dem Bundesverfassungsgericht geführt werden. Dazu müsste entweder die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat dort einen entsprechenden Antrag einreichen. Schon vor der Kölner Entscheidung war in keinem der drei Verfassungsorgane eine Tendenz für einen Verbotsantrag erkennbar.
Verbotsdebatte auf Länder-Ebene?
Die Debatte verschiebt sich jetzt möglicherweise auch auf die Landesebene. Der Bundesverfassungsschutz darf die Gesamt-AfD zwar nicht als rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen, mehrere Landesverfassungsschutzämter haben diese Einstufung für die dortigen AfD-Landesverbände aber vorgenommen, etwa in Thüringen.
«Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden», sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Neben Thüringen sind auch die AfD in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen als rechtsextremistisch eingestuft worden.
Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter M. Huber, hält ein Verbot der Thüringer AfD für möglich. «Persönlich halte ich es für denkbar», sagte er dem «Focus». Die Möglichkeit eines Teilverbots sei bislang zwar nicht abschließend geklärt. «Es gibt dazu auch noch keine Rechtsprechung.» Allerdings hält der Verfassungsjurist das Verbot des Thüringer Landesverbands für möglich, «weil es ein weniger belastender Eingriff ist».