Für den Ex-Sicherheitsmitarbeiter im Haus der Schumachers hatte er ein Jahr auf Bewährung wegen Beihilfe beantragt. Er habe nach seiner Freistellung und dem offenen Zerwürfnis auf Rache gesonnen.
"Widerliche Sache": Ex-Sicherheitsmitarbeiter sann auf Rache
Der Anwalt der Familie Schumacher forderte für die Nebenklage wie der Staatsanwalt drei Jahre Haft für den Hauptangeklagten, aber ein Jahr für dessen Sohn wegen Beihilfe und sogar vier Jahre Haft für den Ex-Sicherheitsmitarbeiter. Der sei nicht nur Helfer, sondern Mittäter. Er habe den Auftrag gehabt, die privaten Aufnahmen zu digitalisieren. Im Übrigen sei die Familie Schumacher nicht erpressbar.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte zwei Jahre und drei Monate Haft beantragt. Die Begehungsweise sei dilettantisch gewesen und es habe sich aus seiner Sicht nicht um eine schwere, sondern nur um eine einfache Erpressung gehandelt. Er beantragte die Aufhebung des Haftbefehls.
"Es ist eine sehr, sehr widerliche Sache, die ich da gemacht habe. Das wurde mir am zweiten Tag im Gefängnis klar. Ich werde dafür geradestehen", sagte der 53-Jährige, der als Türsteher in Konstanz arbeitete.
Mitschnitte der Erpressungs-Anrufe im Gericht vorgespielt
Der Verteidiger des 30-jährigen Sohns des Hauptangeklagten hatte eine Geldstrafe angeregt. "Mein Mandant hat sich für den Mist, den er gemacht hat, mehrfach entschuldigt." Sein Tatbeitrag sei denkbar gering: Er habe für seinen Vater lediglich eine E-Mail-Adresse eingerichtet, ohne sich große Gedanken zu machen. Er bezeichnete das Urteil als "fair und vernünftig". Die beiden anderen Verteidiger sagten, sie würden nun in "in Ruhe überlegen", ob sie gegen das Urteil vorgehen.
Der 53-Jährige aus Wuppertal hatte bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und die Summe von 15 Millionen Euro gefordert. Mitschnitte der Anrufe waren im Gerichtssaal vorgespielt worden. Dabei bot der Erpresser der Familie an, seinen Hintermann zu verraten.
Bei seinem Geständnis hatte er den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers belastet: Von ihm habe er die zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial bekommen. Er habe ihm wiederum gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe, die auch bei den Schumachers gearbeitet hatte und der gekündigt worden war. Gegen die Krankenschwester waren während des Prozesses Ermittlungen eingeleitet worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.