Am Montag hat der Fastenmonat Ramadan begonnen. Gläubige Muslime dürfen jetzt 30 Tage lang zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang nichts essen oder trinken. Für Schulkinder könnte das zum Problem werden. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann will Eltern bestrafen, die ihre schulpflichtigen Kinder zum Fasten zwingen.
Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) will Eltern bestrafen, die ihre schulpflichtigen Kinder in der Zeit des Ramadans zum Fasten zwingen. "Wer kleine Kinder dazu bringt, in der Zeit des Ramadans zu fasten, übt einen gesundheitsgefährdenden Einfluss auf diese Kinder aus", sagte sie der "Bild"-Zeitung (Donnerstagsausgabe): "Durch Eltern oder Dritte erzwungenes Kinderfasten sollte deshalb gesetzlich untersagt und strafrechtlich sanktioniert sein."
Erzwungenes Kinderfasten während Zeit des Ramadans: Kühne-Hörmann fordert Strafen
Gläubige Muslime begehen seit Montag den Fastenmonat Ramadan. Während des Ramadans dürfen Moslems 30 Tage lang zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. In Deutschland sind geschätzt fünf Millionen Muslime zur Enthaltsamkeit aufgerufen.
Auch Familienministerin Giffey gegen strenges Fasten von Schulkindern
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte sich bereits vergangene Woche gegen strenges Fasten von Schulkindern ausgesprochen. "Kinder müssen regelmäßig trinken und essen, sonst können sie nicht aufmerksam sein, lernen und sich gesund entwickeln. Das gilt generell und natürlich auch im Ramadan", sagte Giffey der "Welt".
Der Schutz des Kindeswohls sei an vielen Stellen im Strafgesetzbuch abgesichert, greife aber in solchen Fällen nicht ausreichend, sagte Kühne-Hörmann der Bild. So sehe etwa der Paragraf 171 des Strafgesetzbuchs bei Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Ministerin schlägt eine Erweiterung des Gesetzes vor. "Ich bin dafür, dass sich Eltern, die ihre Kinder in einer religiös fundamentalistischen Art und Weise erziehen, künftig strafrechtlich - und damit vor Gericht - verantworten müssen", sagte sie.
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