Die AfD hatte die Auffassung vertreten, bei den in mehreren Tranchen überwiesenen rund 132.000 Euro, die vor der Bundestagswahl 2017 auf dem Konto des Kreisverbands der damaligen Spitzenkandidatin Alice Weidel eingegangen waren, handele es sich um Zuwendungen an Weidel, die nicht unter das Parteiengesetz fielen.
Im Jahr 2020 lenkte die AfD in einem anderen Rechtsstreit mit der Verwaltung des Bundestags um unzulässige Parteispenden für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen ein und akzeptiert eine Strafzahlung von knapp 270.000 Euro.
Habeck: Hohe rechtliche Hürden
Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) verwies unterdessen auf hohe rechtliche Hürden bei Parteiverboten und der Einschränkung von Finanzströmen. «Das ist eine Frage, die die Gerichte klären müssen auf der Beweislage, die die Dienste ermitteln», sagte der Wirtschaftsminister dem Fernsehsender Welt. Die offene Gesellschaft gebe auch ihren Feinden viel Raum, das gelte auch für die AfD. Er betonte: «Wir müssen zu den Prinzipien der offenen Gesellschaft stehen.»
CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte, der Ausschluss der AfD von der Parteienfinanzierung müsse dringend und umfassend geprüft werden. «Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie verfassungsfeindlich ist. Das Urteil könnte eine Blaupause für die AfD sein», sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
AfD-Schatzmeister Hütter sieht das naturgemäß anders. Er sagte: «Ich sehe hier keine Parallele und rechne daher auch nicht damit, dass der AfD der ihr zustehende Anteil aus der Parteienfinanzierung in der Zukunft vorenthalten wird.»
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das ermöglicht auch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, dazu zählt beispielsweise Observation. Die AfD will, dass diese Einstufung zurückgenommen wird. Eine Klage der Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln blieb für sie ohne Erfolg. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster dazu wird im März erwartet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich im Juni in Die Heimat umbenannt hatte, für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Den Antrag hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gestellt.
Anträge auf ein Verbot der NPD waren 2003 und 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Derzeit wird auch über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Dies könnte nur von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragt werden.
Bundesweite Demonstrationen
SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte, Grundlage für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien jahrelange Recherchen gewesen, um das Wirken der Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu belegen. «Kurzfristig sind solche Schritte gegen die AfD also nicht gangbar, und deshalb sollten wir den Schutz unserer Verfassung nicht allein den Karlsruher Richtern überlassen», sagte er den «Westfälischen Nachrichten».
Am vergangenen Wochenende hatten nach Polizeiangaben bundesweit mehr als 900.000 Menschen gegen Rechtsextremismus und für den Schutz der Demokratie demonstriert. Seither gab es weitere Protestkundgebungen, teils auch in kleineren Städten. Bei den Demonstrationen wurden auch Plakate hochgehalten, die sich gegen die AfD richteten.
Auslöser für die Proteste waren Enthüllungen des Recherchezentrums Correctiv über ein Treffen radikaler Rechter am 25. November in Potsdam, an dem einige AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen hatten. Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, hatte bei dem Treffen nach eigenen Angaben über «Remigration» gesprochen. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang.