Neuer Wehrdienst beschlossen - die wichtigsten Fragen und Antworten
Autor: Agentur dpa
Berlin, Freitag, 05. Dezember 2025
Lange wurde um den neuen Wehrdienst gestritten - nun hat der Bundestag dafür gestimmt. Doch was bedeutet das jetzt eigentlich?
Verpflichtende Musterung, Wiederaufbau einer Wehrerfassung und Zielwerte für die Vergrößerung der Truppe - Der Bundestag hat den Plänen der Bundesregierung für den neuen Wehrdienst zugestimmt.
Nötig seien 460.000 Soldaten einschließlich der Reserve, so die Bundesregierung. Der für Landes- und Bündnisverteidigung erforderliche Personalumfang sei im Frieden zu erheblichen Teilen nicht aktiv, müsse jedoch schnell aus einer einsatzbereiten Reserve aufwachsen können. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bekräftigte, dass er vom Erfolg der Freiwilligkeit überzeugt ist. Er sagte im Bundestag: "Es gibt das Gefühl für Verantwortung." Die Details des neuen Wehrdienstes:
Wie startet der neue Wehrdienst?
Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Ein erster Kontakt wird über Fragebögen hergestellt, die etwa von Mitte Januar an - dann sind die ersten Kandidaten erst einige Tage lang volljährig - verschickt werden. Männer müssen, Frauen können diese ausfüllen. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst.
Wann beginnt die Musterung?
Die flächendeckende Musterung beginnt formal mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar. Tatsächlich wird sie angepasst an die tatsächlichen Kapazitäten, die erst im Aufbau sind. Erklärtes Ziel sind 24 Musterungszentren im Land, ohne dass die Orte schon feststehen.
"Unser Ziel ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen", sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Von Mitte 2027 an sollen dann komplette Jahrgänge gemustert werden. Bis dahin wird sich absehbar ein Rückstau gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.
Was passiert bei der Musterung?
Mit der Musterungsuntersuchung - intern Dienstfähigkeitsuntersuchung genannt - soll festgestellt werden, welche Verwendungen im Militärdienst ausgeführt werden können. Geprüft wird auch die grundsätzliche Wehrdienstfähigkeit. An dem Prozedere, das aktuell vor der Einstellung Freiwilliger durchgeführt wird, ändert sich im Kern nichts.
Vor der ärztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung ("Anamnesebogen") über Erkrankungen und die medizinische Vorgeschichte wie bei einem regulären Arzttermin.