Neue Regeln und Verbote: Erste Entwürfe enthüllen Habecks neue Pläne zum Energiesparen

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will mittels neuer Verordnungen mehr Energie sparen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will mittels zwei neuer Verordnungen mehr Energie sparen.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will mittels neuer Verordnungen mehr Energie sparen.
Soeren Stache/dpa

Um mehr Energie zu sparen, plant Wirtschaftsminister Robert Habeck neue Regeln. Eine Reihe von Verboten soll dabei helfen, Gas einzusparen und besser durch die Krise zu kommen. Erste Entwürfe enthüllen die Pläne, die ab September gelten sollen.

Wie können wir Energie sparen? Mit dieser Frage beschäftigen Politikerinnen und Politiker in Europa bereits seit einigen Monaten. Während andere EU-Länder bereits konkrete Sparmaßnahmen beschlossen haben, wird in Deutschland bislang nur debattiert. Doch nun wurde ein Entwurf veröffentlicht, wie die Energieversorgung in Deutschland im Herbst und Winter gesichert werden soll.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will offenbar eine Reihe an Verboten und Regeln verhängen. Wie die "Bild", der der 20 Seiten umfassende Entwurf "zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" vorliegt, berichtet, soll die Verordnung bereits in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. 

Das plant Habeck zum September

In der vergangenen Woche hatte Habeck in einem Interview mit der "SZ" bekannt gegeben, dass es gewisse Einschränkungen geben wird. Doch die Verordnung, die jetzt ab September durchgesetzt werden soll, geht noch weiter als die bisher angekündigten Maßnahmen. Für diese Pläne gibt es bereits heftige Kritik aus der Opposition der Ampel-Koalition. Doch welche Maßnahmen sollen konkret auf uns zukommen?

Das sind die Details des deutschen Energiesparplans:

  • Gemeinschaftsfläche öffentlicher Gebäude sollen nicht mehr beheizt werden. Das bedeutet, dass es beispielsweise in Eingangs- und Wartebereichen sowie Fluren von Rathäusern oder Schulen im Winter äußerst kalt werden kann. Im Entwurf heißt es konkret: "In öffentlichen Gebäuden ist die Beheizung von Gemeinschaftsflächen untersagt, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen." Ausgenommen sind medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sowie Kindertagesstätten und ähnliche Einrichtungen. 
  • Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen von öffentlichen Gebäuden dürfen nur noch auf bestimmte Höchsttemperaturen geheizt werden. Bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit sind in dem Entwurf 19 Grad definiert worden. Bei mittelschwerer Arbeit überwiegend im Stehen oder Gehen liegt die Höchsttemperatur bei nur noch 16 Grad. Und bei körperlich schwerer Tätigkeit werden Räume nur noch auf 12 Grad beheizt. Auch hierbei werden Kliniken und andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege ausgenommen.
  • Beim Händewaschen wird es ebenfalls frostig im Winter. Denn: "In öffentlichen Nichtwohngebäuden sind [...] Durchlauferhitzer oder dezentrale Wärmespeicher auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist", heißt es in §7 des Entwurfes. 
  • Öffentliche Gebäude und Denkmäler werden nicht mehr beleuchtet. Lediglich Sicherheits- und Notbeleuchtungen sind dann noch erlaubt. 
  • Zudem soll der Betrieb beleuchteter Werbeanlagen nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens am Folgetag untersagt werden. 
  • Ladentüren im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen gehalten werden. Ausnahmen seien Notausgänge und Fluchtwege.
  • Auch Privathaushalte müssen sich an gewisse Energiesparmaßnahmen halten. Die Beheizung von privaten Innen- oder Außenpools mit Gas oder Strom aus dem Stromnetz wird laut Verordnungsentwurf untersagt. Eine Ausnahme gilt dann nur noch "für therapeutische Anwendungen oder zur Abwehr von Schäden an der Poolanlage".

So lange sollen die Maßnahmen gelten

Die Verordnung soll am 1. September 2022 in Kraft treten und erst mit Ablauf des 28. Februar 2023 enden. Damit ist sie auf einen "Geltungszeitraum von sechs Monaten befristet".

Die Pläne und Verbote seien notwendig, da die Lage angespannt sei und eine weitere Verschlechterung der Gasversorgung nicht ausgeschlossen werden könne. "Es handelt sich insgesamt um ein zur Erreichung des angestrebten Ziels verhältnismäßiges, das heißt geeignetes, erforderliches und angemessenes Maßnahmenbündel", heißt es in dem Entwurf. 

Diese Maßnahmen sind laut Entwurf alternativlos. Unter dem Punkt "Alternativen" heißt es wörtlich: "Keine".