Neue E-Scooter-Regeln - Verband: Fußgänger sind Wissing egal
Autor: Stefan Lutter
Deutschland, Dienstag, 30. Juli 2024
Seit mehr als fünf Jahren darf man sie im Straßenverkehr nutzen: E-Scooter. Nun sollen die Vorschriften erneuert werden. Kritik ließ nicht lange auf sich warten.
- Neue Regeln für E-Scooter geplant
- Kritik von Fußgänger- und ADAC-Verbänden
- Vorschrift für Blinker bei neuen E-Scootern
- Zahl der E-Scooter-Unfälle gestiegen
Für die Nutzung von E-Scootern sind neue Regeln geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt. Ein Beispiel sind verpflichtende Blinker. Bis die neuen Regelungen umgesetzt werden, wird es jedoch noch dauern. Beim Fußgänger-Fachverband Fuss lösen die Vorhaben Kritik aus, auch der ADAC fordert Nachbesserungen. Was konkret geplant ist.
E-Scooter im Straßenverkehr: Angleichung an Regeln zum Radverkehr geplant
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) präsentierte jetzt einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und weiterer Vorschriften. Die darin enthalten Maßnahmen seien bereits bei der Zulassung 2019 vorgesehen gewesen. Gelten sollen sie laut Entwurf von Anfang 2027 an. Es geht im Kern um verhaltensrechtliche Regelungen - die Vorschriften zu E-Scootern sollen, wo möglich, denen für den Radverkehr angeglichen werden.
Das bedeutet zum Beispiel: Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und besonders auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen.
Für diese verhaltensrechtlichen Regelungen sei eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, so das Ministerium. Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später. In dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte oder nicht, so das Verkehrsministerium. Die zuständigen Behörden vor Ort könnten dann entscheiden, ob auch E-Scooter auf einzelnen, für Fahrräder freigegebenen Gehwegen erlaubt seien oder nicht.
Heftige Kritik von Fußgänger-Verband: "Grobe Attacke auf die Menschen zu Fuß"
Der Fachverband Fuss sprach generell von einer "groben Attacke" auf die Menschen zu Fuß. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen, außerdem wolle er den bisher vorgeschriebenen Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Metern beim Überholen abschaffen, erklärt der FUSS e.V. (Fachverband Fußverkehr Deutschland) mit Sitz in Berlin in einer Mitteilung.
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Vor allem die Abschaffung des Mindestabstands ist dem Verband ein Dorn im Auge. Er wirft Bundesverkehrsminister Wissing vor, "Drängeln erlauben" zu wollen. "Der Minister gehorcht den Wünschen der E-Scooter-Lobby. Die Gefahren und Hindernisse für Millionen Menschen zu Fuß sind ihm offenbar egal", kritisieren die Interessensvertreter der Fußgänger. Vor allem Leih-E-Scooter würden oft gefährlich und chaotisch gefahren.
Wissing wolle laut Verband zudem das Abstell-Chaos verfestigen, indem er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe. Stattdessen sollten nach einer Übergangszeit ab Anfang 2026 E-Scooter auf Gehwegen nur noch auf markierten Flächen abgestellt werden dürfen, fordert Fuss. In diesem Zusammenhang monierte der Verband, dass ein weiteres dringendes Thema in dem Referentenentwurf gar angesprochen werden: "Wer heute durch einen falsch abgestellten E-Scooter verletzt wird, bleibt auf dem Schaden sitzen, da es keine Halterhaftung des Verleihers gibt und der letzte Nutzer behaupten kann, jemand anders habe ihn gefährdend umgestellt." Hier brauche es eine gesetzlich geregelte Halterhaftung für Verleiher, damit diese selbst gefährliches Abstellen unterbinden.