Neue Gesetze zum 1. September 2018: Kfz-Steuer, Halogenlampen, IKEA - das ändert sich
Autor: Redaktion
Berlin, Freitag, 31. August 2018
Zum 1. September 2018 treten in Deutschland neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Arbeitnehmer haben mehr Freiheit bei der Arbeitszeit, einige Autofahrer müssen mehr Kfz-Steuer bezahlen, Halogenlampen werden verboten. Hier sind die neuen Regelungen und Gesetze zum September 2018.
Zum 1. September 2018 ändern sich wieder einige Gesetze und Regelungen in Deutschland: Die KFZ-Steuer wird für einige Autobesitzer teurer und Halogenlampen verschwinden fast gänzlich aus den Märkten. Beim Möbel-Riesen IKEA hat sich das Rückgaberecht deutlich verändert. Wie sehen die Änderungen genau aus? Und was ist ab September 2018 sonst noch anders als vorher?
Änderungen zum 1. September 2018 in Deutschland
Erhöhung der KFZ Steuer
Ab dem 1. September 2018 wird für die Berechnung der KFZ-Steuer das neue WLTP-Verfahren zugrunde gelegt. Da die neue Abgasmessung realitätsnähere Werte für den Schadstoff-Ausstoß der Pkw ermitteln soll, als der bisherige NEFZ-Zyklus, wird auch die KFZ-Steuer angehoben, da sich diese unter anderem aus Verbrauch und CO2-Ausstoß eines Autos berechnet. Die neue KFZ-Steuer gilt jedoch nur für Neuwagen, die das erste Mal zugelassen werden. Wer die Anschaffung eines Neuwagens plant, sollte sich also vor dem 1. September 2018 entscheiden.
Seit 1. September 2017 gilt der neue Test bereits für alle neuen Typzulassungen der
Autohersteller, die auf den Markt kommen - also für jede neue Generation oder jedes
komplett neue Modell. Beim WLTP-Test werden einzelne Pkw beispielhaft für den Fahrzeugtypen auf den Prüfstand gestellt. Gegenüber dem bisherigen Verfahren steigt dabei das Maximaltempo von 120 km auf 131 km pro Stunde, der Testzyklus ist anstatt 20 Minuten bis zu 30 Minuten lang, und die
Beschleunigungskurven sind viel realistischer.
Liegen die Werte einmal vor, garantiert der Hersteller mit einer sogenannten Konformitätserklärung, dass neu produzierte Fahrzeuge dem geprüften Typ entsprechen. Auch Pkw-Modelle, die nur in kleinen Stückzahlen vom Band laufen, müssen die gesamte WLTP-Prozedur durchlaufen. Für größere leichte Nutzfahrzeuge, die technisch oft auf Pkw Modellen basieren, gelten jeweils um ein Jahr verschobene Stichtage.