Es gibt eine Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, müssen auch nach der Gesetzesänderung in der von den Eltern bestimmten Reihenfolge bleiben. Es wird auch weiterhin nicht erlaubt sein, die Schreibweise der Vorname zu ändern. Ausgeschlossen bleibt außerdem die Möglichkeit, Vornamen hinzuzufügen oder wegzulassen.
3. WhatsApp löscht Android-Backups
Ab dem 12. November werden Backups von WhatsApp-Nutzern, die ein Android-System verwenden, vom Messenger-Dienst gelöscht. Das ist jedoch nur dann der fall, wenn die Backups länger als ein Jahr nicht mehr aktualisiert worden sind. Wer verhindern möchte, dass sein Chatverlauf samt Fotos gelöscht wird, muss also einfach vor dem 12. November ein neues Backup durchführen.
4. Musterfeststellungsklagen möglich
Ab dem 1. November ist es erstmals möglich, dass Verbraucherschützer stellvertretend für Verbraucher vor Gericht ziehen. Damit können Geschädigte das Recht auf Schadensersatz zugesprochen bekommen, ohne, dass dass sie selbst das Risiko im Prozess gegen ein Unternehmen tragen müssen. Allerdings sind nur bestimmte Verbände berechtigt zu klagen. Eine Klage ist nur dann zulässig, wenn in einem Klageregister innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Fälle zusammenkommen. Will ein Verbraucher mitmachen, muss er sich in das Klageregister eintragen. Die erste Klage, die der Bundesverband der Verbraucherzentrale einreichen will, soll die im Diesel-Skandal gegen Volkswagen sein - und zwar direkt am 1. November.
5. Neuzulassung von Nutzfahrzeugen nur noch mit Notbremsassistent
Ab November 2018 wird die Neuzulassung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen neu reguliert. Nach der neuen Regelung können Neuzulassungen nur noch dann erfolgen, wenn eine Notbremsassistent vorhanden ist. Gebrauchtwagen sind von der Regelung nicht betroffen. Das System, dass vor allem Auffahrunfälle verhindern soll, ist allerdings auch jetzt schon in vielen Nutzfahrzeugen im Einsatz. Das System warnt vor zu geringem Abstand und bremst im Notfall automatisch ab.
6. "Ehe für alle" jetzt auch im Eheregister
Ein Jahr nach ihrer Einführung ist die "Ehe für Alle" jetzt schließlich auch in der Verwaltung angekommen. Ab dem 1. November 2018 wird sie auch im Eheregister richtig erfasst. Da es bisher lediglich die Einträge "Ehemann" und "Ehefrau" gab, wurde bei schwulen und lesbischen paaren einer der beiden Ehepartner falsch eingeordnet. Durch die Neuerung werden jetzt beide Partner als "Ehegatten" erfasst.
Mit dem November hält so langsam der Winter Einzug: So verhindern Sie Schäden an Haus und Hof in der kalten Jahreszeit