Neu ab November 2018: Die größten Änderungen auf einen Blick

2 Min
Wie nahezu jeden Monat stehen auch auch ab dem 1. November 2018 neue Regelungen und Gesetze in Deutschland in Kraft. Symbolfoto: Christian Charisius/dpa
Wie nahezu jeden Monat stehen auch auch ab dem 1. November 2018 neue Regelungen und Gesetze  in Deutschland  in Kraft. Symbolfoto: Christian Charisius/dpa

Der November 2018 hält einige Neuerungen bereit. In Bereichen wie Verbraucherschutz, WhatsApp, Vornamen-Änderungen und Handgepäck bei Ryanair sind neue Regelungen in Kraft getreten. inFranken.de hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

Ab 1.11.2018 gibt es in Deutschland wieder einige neue Regelungen und Gesetze. Wir haben die wichtigsten Änderungen zum Monatsbeginn für Sie zusammengestellt.

1. Weniger Handgepäck für RyanAir-Kunden

Die Fluggesellschaft Ryanair hat eine neue Handgepäckrichtlinie für ihre Passagiere parat. Bislang durften diese neben einem herkömmlichen Handgepäck-Koffer eine weitere kleine Handtasche kostenlos an Bord mitführen.

Mit der neuen Änderung sind Fluggäste gezwungen, sich bei einer Standardbuchung nur noch auf eine einzelne kleine Handtasche mit den Maßen 40 x 20 x 25cm zu beschränken. Wer dennoch ein weiteres Handgepäck-Stück mitnehmen möchte, muss dies mit der Buchung des Priority-Boarding zu einem Aufpreis von mindestens sechs Euro hinzubuchen.

Kunden, die ohne Priority-Boarding fliegen, können ebenfalls nach der Buchung online ein zweites, kostengünstiges Gepäckstück als Aufgabegepäckstück hinzufügen. Hier zahlen sie für zehn Kilogramm acht Euro. Die neuen Bestimmungen gelten für Reisen ab dem 1. November 2018.

2. Reihenfolge der Vornamen darf geändert werden

In Deutschland wird man bald frei wählen können, welcher der Rufname sein soll, wenn man mehrere Vornamen hat. Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag beschlossen und tritt am 1. November 2018 in Kraft. Somit darf aus Max Markus Mustermann ab jetzt Markus Max Mustermann gemacht werden.

Neu ab November:So ändert sich der Rufname

Es gibt eine Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, müssen auch nach der Gesetzesänderung in der von den Eltern bestimmten Reihenfolge bleiben. Es wird auch weiterhin nicht erlaubt sein, die Schreibweise der Vorname zu ändern. Ausgeschlossen bleibt außerdem die Möglichkeit, Vornamen hinzuzufügen oder wegzulassen.

3. WhatsApp löscht Android-Backups

Ab dem 12. November werden Backups von WhatsApp-Nutzern, die ein Android-System verwenden, vom Messenger-Dienst gelöscht. Das ist jedoch nur dann der fall, wenn die Backups länger als ein Jahr nicht mehr aktualisiert worden sind. Wer verhindern möchte, dass sein Chatverlauf samt Fotos gelöscht wird, muss also einfach vor dem 12. November ein neues Backup durchführen.

4. Musterfeststellungsklagen möglich

Ab dem 1. November ist es erstmals möglich, dass Verbraucherschützer stellvertretend für Verbraucher vor Gericht ziehen. Damit können Geschädigte das Recht auf Schadensersatz zugesprochen bekommen, ohne, dass dass sie selbst das Risiko im Prozess gegen ein Unternehmen tragen müssen. Allerdings sind nur bestimmte Verbände berechtigt zu klagen. Eine Klage ist nur dann zulässig, wenn in einem Klageregister innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Fälle zusammenkommen. Will ein Verbraucher mitmachen, muss er sich in das Klageregister eintragen. Die erste Klage, die der Bundesverband der Verbraucherzentrale einreichen will, soll die im Diesel-Skandal gegen Volkswagen sein - und zwar direkt am 1. November.

5. Neuzulassung von Nutzfahrzeugen nur noch mit Notbremsassistent

Ab November 2018 wird die Neuzulassung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen neu reguliert. Nach der neuen Regelung können Neuzulassungen nur noch dann erfolgen, wenn eine Notbremsassistent vorhanden ist. Gebrauchtwagen sind von der Regelung nicht betroffen. Das System, dass vor allem Auffahrunfälle verhindern soll, ist allerdings auch jetzt schon in vielen Nutzfahrzeugen im Einsatz. Das System warnt vor zu geringem Abstand und bremst im Notfall automatisch ab.

6. "Ehe für alle" jetzt auch im Eheregister

Ein Jahr nach ihrer Einführung ist die "Ehe für Alle" jetzt schließlich auch in der Verwaltung angekommen. Ab dem 1. November 2018 wird sie auch im Eheregister richtig erfasst. Da es bisher lediglich die Einträge "Ehemann" und "Ehefrau" gab, wurde bei schwulen und lesbischen paaren einer der beiden Ehepartner falsch eingeordnet. Durch die Neuerung werden jetzt beide Partner als "Ehegatten" erfasst.

Mit dem November hält so langsam der Winter Einzug: So verhindern Sie Schäden an Haus und Hof in der kalten Jahreszeit