"Reine Sensationsgier": Neue Strafen für Fotos von Unfalltoten

1 Min

Zukünftig werden Gaffer härter bestraft: Wer Unfalltote filmt oder fotografiert muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen.

Wer in Zukunft Unfalltote fotografiert oder filmt, begeht eine Straftat. Der Bundestag schloss in der Nacht auf Freitag (3. Juli 2020) eine entsprechende Gesetzeslücke, die Gaffer bislang nahezu ungestraft davonkommen ließ. Bislang wurden lediglich noch lebende Unfallopfer durch die Rechtslage geschützt. 

Das neue Gesetz sieht vor, dass Gaffer entweder mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen müssen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte dazu: Wer Schwerverletzte oder gar Tote aus "reiner Sensationsgier" fotografiere, verletzte "jeden menschlichen Anstand". "Willst du die Leiche sehen?" - damit konfrontierte ein Polizist zahlreiche Gaffer auf der A6. 

Gaffen und Upskirting: Politik verschärft Strafen

Neben den höheren Strafen für Gaffer hat der Bundestag in der Nachtsitzung ebenfalls beschlossen, dass die Rechtslage bei "Upskirting" verschärft wird. Das Filmen oder Fotografieren unter Röcke und Kleider galt bislang nicht als Straftat: Nun müssen Täter, ähnlich wie beim Fotografieren oder Filmen von toten Unfallopfern, mit einer Geld- oder sogar einer zweijährigen Freiheitsstrafe rechnen. 

"Solche Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar", sagte Ministerin Lambrecht. 

tu/dpa