Der Netzbetreiber darf den Anschluss von neuen Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen zukünftig nicht mehr ablehnen oder verzögern und dies mit einer möglichen lokalen Netz-Überlastung begründen. «Wenn Engpässe auftreten, muss das Netz ausgebaut werden. Darauf werden wir achten», sagt Behördenpräsident Klaus Müller.
Bei einem Engpass dürfen die Netzbetreiber zudem die Anlagen nicht einfach auf Verdacht ansteuern und dimmen, sondern müssen vorher die genaue Netzauslastung anhand von Echtzeit-Messwerten ermitteln.
Netzbetreiber müssen Eingriffe veröffentlichen
Doch wie oft kommt das Ganze vor? Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden. «Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig», hieß es. Die Netzbetreiber müssen solche Steuerungseingriffe außerdem in gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. Damit sei auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme aufträten und der Netzbetreiber sein Netz besser ausstatten müsse.
Die neuen Regeln gelten ab Januar. Bei bestehenden Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es langjährige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig mitmachen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen.
Netz-Riese Eon will Eingriffe auf das Mindeste begrenzen
Deutschlands größter Verteilnetzbetreiber Eon begrüßte die Festlegungen. Die Regelungen seien ein wichtiges Notfallinstrument zur Gewährleistung der Netzstabilität und essenziell für die Digitalisierung des Energiesystems. Ziel sei es immer, steuernde Eingriffe auf das Mindeste zu begrenzen. «Engpässe in der Niederspannung sind ausgesprochen selten», betonte ein Eon-Sprecher.
Auch Deutschlands drittgrößter Verteilnetzbetreiber Netze BW äußerte sich positiv. «Jeder Betreiber kann jetzt anfangen, das Netz entsprechend umzubauen», sagte der technische Geschäftsführer Martin Konermann. «Wo immer wir heute schon einen Engpass sehen, fangen wir an auszubauen.»
Verbände bewerten Regelungen positiv
Der Stadtwerkeverband VKU erklärte, die Entscheidung der Bundesnetzagentur unterstütze den Hochlauf der Elektromobilität und der Wärmepumpen und sorge gleichzeitig für ein stabiles Netz. Kritisch sehe man die Anhebung der bisherigen Mindestgarantieleistung von 3,7 Kilowatt auf 4,2 Kilowatt. Die Praxistauglichkeit dieser Leistung müsse sich erst noch erweisen.
Der Energiewirtschaftsverband BDEW sprach von einer «guten Lösung». Damit könne der Anschluss von Hunderttausenden Wärmepumpen und Wallboxen nun rasch erfolgen, sagte die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae. Gleichzeitig werde damit die gewohnt hohe Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet.