Nach tödlichem Angriff: Welche Hunderassen sind gefährlich?

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Ein Staffordshire-Terrier-Mischling wird in einem Gehege im Tierheim Hannover von einer Mitarbeiterin gefüttert. Der Staffordshire-Terrier-Mischling Chico soll seine 27 und 52 Jahre alten Besitzer getötet haben. Holger Hollemann, dpa
Ein Staffordshire-Terrier-Mischling wird in einem Gehege im Tierheim Hannover von einer Mitarbeiterin gefüttert.  Der Staffordshire-Terrier-Mischling  Chico soll seine 27 und 52 Jahre alten Besitzer getötet haben. Holger Hollemann, dpa

Die Hundeattacke mit zwei Toten in Hannover sorgt für Fassungslosigkeit. Der Fall befeuert die Diskussion um Kampfhunde.

In Hannover starben am Dienstagabend eine Mutter und ihr Sohn - wohl getötet von ihrem eigenem HundChico . Am Freitag werden die Obduktionsergebnisse erwartet. Danach soll klar sein, ob die 52-jährige Frau und ihr 27 Jahre alter Sohn tatsächlich von dem Tier totgebissen wurden. So hatte es die erste Untersuchung eines Rechtsmediziners ergeben. Denn über die Zahl der Bisse oder die Art der Verletzungen gab es bisher keine Auskunft.

Bei dem mittlerweile in einem Tierheim untergebrachten Hund handelt es sich um einen Staffordshire-Terrier-Mischling. In Bayern sind sowohl Staffordshire Bullterrier als auch American Staffordshire Terrier als Kampfhunde eingestuft, teilte das Innenministerium auf Anfrage dieser Redaktion mit. Was aber heißt das genau?

 


Es gibt zwei Kategorien

Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Eine deutschlandweit einheitliche Regelung gibt es nicht. In Bayern hat das Innenministerium entschieden, bestimmten Hunden generell eine "gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit" zu unterstellen. Diese werden in der sogenannten "Kampfhundeverordnung" in zwei Kategorien unterteilt.

Zur ersten Gruppe gehören Rassen, die "unwiderlegbar" als gefährlich angesehen werden - wie etwa American Staffordshire Terrier, Pit Bull oder Staffordshire Bullterrier. Bei Hunden der zweiten Kategorie, können Halter beweisen, dass ihr Vierbeiner harmlos ist. Dazu muss das Tier einen Wesenstest bestehen. Möglich ist das beispielsweise bei einem American Bulldog, einem Bullterrier, einer Bordeaux Dogge oder Rottweilern.

 

 


Ohne Erlaubnis drohen Strafen

Wer in Bayern einen solchen Hund halten will, braucht die Erlaubnis seiner Gemeinde. Ausnahmen gibt es wenige, wie etwa für Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, der Bundespolizei und der Zollverwaltung. Bis zu zehntausend Euro Strafe drohen Haltern, die unerlaubt gefährliche Tiere besitzen oder die gestellten Auflagen nicht erfüllen.

Ein Beispiel für solche Auflagen sei die Kennzeichnungspflicht für Kampfhunde, sagt Marlene Rathgeber, stellvertretende Pressesprecherin der Regierung von Unterfranken. Zudem müssen gefährliche Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks an der Leine geführt werden. Und in der Regel werde von den Gemeinden auch ein Maulkorbzwang angeordnet.

 

 


Kein zentrales Register

Für ganz Bayern gibt es nach Angaben des Innenministeriums kein zentrales Hunderegister. Allerdings werden seit dem Jahr 2011 Beißunfälle erfasst - und deren Zahl ist gestiegen: von 870 auf 1091 im vergangenen Jahr.
Tatsächlich waren jedoch nur bei 74 der Attacken Kampfhunde die Übeltäter, in der Mehrzahl bissen andere Rassen zu. Bundesweit sterben im Schnitt jährlich drei bis vier Menschen an Hundebissen oder nach Hundestößen.

Erst im Sommer 2017 hatte ein Kangal eine Frau in Baden-Württemberg totgebissen. Kurz darauf griffen zwei entlaufene Hunde dieser Rasse in einem Aschaffenburger Wohngebiet mehrere Menschen an und verletzten sie. Auch der jüngste Hundeangriff in Hannover hat bundesweit Fassungslosigkeit hervorgerufen.

 

 


Hund wohl in Wohnung in Zwinger gehalten


Nach Berichten von Anwohnern saß die 52-jährige Besitzerin des Staffordshire-Terrier-Mischlings im Rollstuhl, ihr 27-jähriger Sohn war schwer krank. Er soll den Terrier in einem Metallzwinger in seinem Zimmer gehalten und tagsüber nicht ausgeführt haben. Aus Sicht vieler Menschen im Viertel waren Mutter und Sohn mit dem Hund völlig überfordert.

Die Stadt Hannover muss nun entscheiden, ob das Tier eingeschläfert wird. Dazu werde der Hund durch einen Veterinärmediziner begutachtet. Zunächst wolle man aber das Obduktionsergebnis abwarten, heißt es. Bis dahin werden auch keine weiteren Zeugen befragt.

Immer wieder werden nach solchen Attacken Rufe nach einem generellen Hundeführerschein laut. Aus Sicht des bayerischen Innenministeriums besteht dazu derzeit für den Freistaat kein Bedarf. Die bestehenden Regeln hätten "sich in der Praxis bewährt", heißt es vonseiten des Ministeriums.

 

 


Überblick: Die "Kampfhundeverordnung" in Bayern

In Bayern ist das Halten gefährlicher Tiere im Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht geregelt (Art. 37). Welche Rassen als Kampfhunde eingestuft werden, legt die "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" fest. Dabei werden die Hunde in zwei Kategorien unterteilt, je nachdem, ob ihre Gefährlichkeit "unwiderlegbar" (Kategorie eins) ist oder nicht.

Kategorie eins Hierzu gehören: American Staffordshire Terrier, Bandog, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.

Kategorie zwei Hierzu zählen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler. Susanne Popp mit dpa