Kein zentrales Register
Für ganz Bayern gibt es nach Angaben des Innenministeriums kein zentrales Hunderegister. Allerdings werden seit dem Jahr 2011 Beißunfälle erfasst - und deren Zahl ist gestiegen: von 870 auf 1091 im vergangenen Jahr.
Tatsächlich waren jedoch nur bei 74 der Attacken Kampfhunde die Übeltäter, in der Mehrzahl bissen andere Rassen zu. Bundesweit sterben im Schnitt jährlich drei bis vier Menschen an Hundebissen oder nach Hundestößen.
Erst im Sommer 2017 hatte ein Kangal eine Frau in Baden-Württemberg totgebissen. Kurz darauf griffen zwei entlaufene Hunde dieser Rasse in einem Aschaffenburger Wohngebiet mehrere Menschen an und verletzten sie. Auch der jüngste Hundeangriff in Hannover hat bundesweit Fassungslosigkeit hervorgerufen.
Hund wohl in Wohnung in Zwinger gehalten
Nach Berichten von Anwohnern saß die 52-jährige Besitzerin des Staffordshire-Terrier-Mischlings im Rollstuhl, ihr 27-jähriger Sohn war schwer krank. Er soll den Terrier in einem Metallzwinger in seinem Zimmer gehalten und tagsüber nicht ausgeführt haben. Aus Sicht vieler Menschen im Viertel waren Mutter und Sohn mit dem Hund völlig überfordert.
Die Stadt Hannover muss nun entscheiden, ob das Tier eingeschläfert wird. Dazu werde der Hund durch einen Veterinärmediziner begutachtet. Zunächst wolle man aber das Obduktionsergebnis abwarten, heißt es. Bis dahin werden auch keine weiteren Zeugen befragt.
Immer wieder werden nach solchen Attacken Rufe nach einem generellen Hundeführerschein laut. Aus Sicht des bayerischen Innenministeriums besteht dazu derzeit für den Freistaat kein Bedarf. Die bestehenden Regeln hätten "sich in der Praxis bewährt", heißt es vonseiten des Ministeriums.
Überblick: Die "Kampfhundeverordnung" in Bayern
In Bayern ist das Halten gefährlicher Tiere im Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht geregelt (Art. 37). Welche Rassen als Kampfhunde eingestuft werden, legt die "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" fest. Dabei werden die Hunde in zwei Kategorien unterteilt, je nachdem, ob ihre Gefährlichkeit "unwiderlegbar" (Kategorie eins) ist oder nicht.
Kategorie eins Hierzu gehören: American Staffordshire Terrier, Bandog, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Kategorie zwei Hierzu zählen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler. Susanne Popp mit dpa