Die Krankmeldung per Telefon ist zurück: Die Option wurde während der Corona-Krise eingeführt und dann zeitweise wieder ausgesetzt. Nun gilt die Regelung unter bestimmten Voraussetzungen und für eine bestimmte Anzahl an Krankheitstagen.
Update vom 07.12.2023: Krankschreibung per Telefon kann wieder genutzt werden
Patientinnen und Patienten können sich unter bestimmten Voraussetzungen künftig telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit Sitz in Berlin am Donnerstag (7. Dezember 2023) mitteilte.
Den Angaben zufolge greift die Regelung für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind sowie keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Die Ärztinnen und Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen. Die telefonische Krankschreibung soll die Praxisteams entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern senken.
Schon während der Corona-Krise hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im Frühjahr ausgelaufen. Mit dem neuen Beschluss wird die Regelung dauerhaft verankert. Der Gemeinsame Bundesausschuss war im Sommer per Gesetz von der Ampel-Koalition beauftragt worden, entsprechende Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen. (dpa)
Originalmeldung vom 05.12.2023: Telefonische Krankschreibung soll zurückkehren - mit zwei Neuerungen
Die telefonische Krankschreibung soll bereits in der ersten Dezemberwoche 2023 wiedereingeführt werden - wenn der Bundesausschuss die Regelung absegnet. Personen mit akuten und leichten Erkrankungen mit mildem Verlauf sollen demnach ab dem 7. Dezember 2023 bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin anrufen und um eine Krankschreibung bitten können. Auf die Fahrt in die Praxis kann so verzichtet werden.
Ein im Sommer vom Bundestag beschlossenes Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht vor, dass Krankschreibungen per Telefon dauerhaft möglich werden sollen. Die Regelung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und war im April zunächst ausgelaufen. Angesichts der aktuell steigenden Zahl von Atemwegsinfektionen hatte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Markus Beier, mehr Tempo bei der Wiedereinführung gefordert.
Ausweitung der telefonischen Krankschreibung geplant - unter einer Voraussetzung
Während der Pandemie galt diese Maßnahme zunächst befristet und bezog sich lediglich auf leichte Atemwegserkrankungen. Zukünftig sollen aber alle Erkrankungen abgedeckt werden, solange den Erkrankten kein schwerer Verlauf droht. Ziel der neuen Regelung soll sein, dass eine erstmalige Krankschreibung wegen einer akuten Erkrankung nicht nur in der Praxis und per Videosprechstunde, sondern auch per Telefon einmalig möglich sein soll.
Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dazu bis Ende Januar eine Richtlinie ausarbeiten, wie es auf der Internetseite der Bundesregierung heißt. Wie es aussieht, geschieht das nun deutlich schneller. Laut der Tagesschau berichtete Monika Lelgemann, die Vorsitzende des zuständigen Ausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio, dass das Thema auf der Tagesordnung der Plenarsitzung vom 7. Dezember 2023 stehe.