Kostenlose Kondome für Hartz-IV-Empfänger: Grüne fordern Gratis-Verhütung
Autor: Agentur dpa,Agentur epd
Saarbrücken, Freitag, 08. Juni 2018
Die Grünen fordern kostenlose Verhütung für Geringverdiener. Empfänger staatlicher Leistungen wie Hartz IV sollen Gratis-Zugang zu Kondomen und der Pille erhalten.
           
Die Grünen im Bundestag wollen Empfängern staatlicher Leistungen wie BaföG, Hartz-IV oder Wohngeld einen kostenlosen Zugang zu ärztlich verordneten Verhütungsmitteln verschaffen. "Der selbstbestimmte Zugang zu zuverlässigen, qualitativ hochwertigen und individuell passenden Verhütungsmitteln muss für alle, unabhängig von Einkommen und Wohnort, gewährleistet sein", heißt es in einem Antragsentwurf der Grünen-Bundestagfraktion.
  
  Kostenlose Kondome: Verzicht auf Verhütung verhindern
 
Zur Begründung verweisen die Grünen auf eine Studie im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Danach wechseln Frauen, die staatliche Unterstützungsleistungen beziehen, aus Kostengründen zu weniger sicheren Verhütungsmitteln oder verzichten sogar ganz auf Verhütung. "Damit haben Frauen, die staatliche Unterstützungsleistungen beziehen, ein höheres Risiko einer ungewollten Schwangerschaft", schreibt die Fraktion.  
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Versicherte hätten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit ärztlich verordneten Verhütungsmitteln, heißt es weiter. Aber auch über diese Altersgrenze hinaus könnten Menschen in schwierigen wirtschaftlichen Situationen sein. "Wenn Verhütung eine Frage des Geldes wird, trifft das vor allem Frauen, denn immer noch wird ihnen die Hauptverantwortung für Verhütung zugesprochen", erklären die Grünen. In einzelnen Kommunen und Bundesländern existierten zwar bereits Regelungen, doch seien diese oft unübersichtlich oder nur wenig bekannt."Wir wollen die Erstattung über die Krankenkassen organisieren", sagte die Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink der "Saarbrücker Zeitung". "Diese Kosten werden dann den Krankenkassen durch einen Steuerzuschuss ersetzt." Kondome sollen dem Antrag zufolge an geeigneten Stellen wie etwa Gesundheitsämtern, Familienberatungsstellen oder der Aids-Hilfe kostenlos ausliegen.