Privat betriebene Parkplätze stehen in der Kritik wegen hoher Strafen und unklarer Vorschriften. Verbraucherschützer mahnen, dass Autofahrer oft in der Beweispflicht sind und empfehlen Vorsicht bei digitalen Parksystemen.
Verbraucherschützer in Deutschland registrieren zunehmend Klagen über private Parkplatzbetreiber. Betroffene bemängelten insbesondere unklare Vorschriften, hohe Vertragsstrafen, Inkassoschreiben und eine mangelhafte Erreichbarkeit des Kundenservice, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer ergab.
Dabei handelt es sich vor allem um schrankenlose Parkplätze, die mit Kennzeichenerfassungen arbeiten. "Privates Parkraummanagement ist in den letzten Jahren zunehmend ein Thema", sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Oft würden Anbieter direkt Inkassounternehmen einschalten, was in den meisten Fällen nicht zulässig sei.
Ärger über Parkplatzfirmen wächst: Dreiste Abzocke?
Da sei man bei den Strafen schnell im dreistelligen Bereich. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete unter anderem von einem Fall, in dem eine Autofahrerin am Hauptbahnhof Hannover bei der Zahlung am Automaten "0 Euro" Parkgebühr angezeigt bekommen habe, weil sie sich in der Freiparkzeit von 15 Minuten befunden habe. Bis zur tatsächlichen Ausfahrt hätte sie diese Zeit aber überschritten, sodass sie eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 47 Euro bekommen habe.
Ähnliche Fälle berichtete auch die Verbraucherzentrale Hessen. Verbraucherschützer kritisieren immer wieder eine unzureichende Beschilderung der Geschäftsbedingungen. "Auf privaten Parkplätzen kann es teurer werden als im öffentlichen Parkraum", sagt der Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen, Peter Lassek.
"Allerdings müssen die Strafen angemessen bleiben." Beschwerden gibt es nach Angaben der Verbraucherschützer über verschiedene Anbieter. Es würden auch immer wieder Fälle geschildert, in denen Verbraucher trotz ordnungsgemäßer Bezahlung im Nachgang zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert würden.
"Endnutzer" seien in der Verantwortung
Ein Problem beim Widerspruch sei häufig, dass die Kassenautomaten an den Parkplätzen keine Belege ausgeben würden, teilte die Verbraucherzentrale Bayern mit. "Zusätzlich führen Tippfehler bei der manuellen Kennzeicheneingabe am Kassenautomaten zu Problemen im Zusammenhang mit der automatischen Kennzeichenerfassung." Die Anbieter weisen die Vorwürfe zurück.
"99,5 bis 99,8 Prozent aller Parkvorgänge funktionieren reibungslos", erklärt der Geschäftsführer von Mobility Hub, Maximilian Schlereth. Das Unternehmen aus München bewirtschaftet nach eigenen Angaben rund 100.000 Stellplätze an mehreren hundert Standorten im Bundesgebiet. Monatlich würden mehrere Millionen Parkvorgänge abgewickelt. Die Zahl der Verstöße liege im niedrigstelligen Tausender-Bereich.