Klingbeil hatte vorgeschlagen, dass der Staat für jeden eingezahlten Euro bis jährlich 1.200 Euro 30 Cent zuschießt (ab 2029 35 Cent). Für jeden eingezahlten Euro zwischen 1.201 und 1.800 Euro sollte es 20 Cent geben. Die Grundzulage könne damit bis zu 480 Euro jährlich betragen, rechnete das Finanzministerium.
Jetzt einigten sich Union und SPD auf ein anderes Modell: Für jeden eingezahlten Euro bis jährlich 360 Euro soll es 50 Cent vom Staat geben. Für jeden eingezahlten Euro zwischen 360 und 1.800 Euro dann 25 Cent. Die maximale Grundzulage steigt damit auf 540 Euro jährlich. Am größten ist der Vorteil für Sparer, die monatlich nur bis zu 30 Euro zurücklegen können.
Außerdem sollen Eltern schon ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr erhalten können. Der Staat gebe Eltern, die nur sehr wenig zurücklegen könnten, damit für jeden Euro Eigenbeitrag einen Euro hinzu, rechnen die Koalitionäre vor.
Was bedeutet das für die Staatskasse?
Durch die von Union und SPD ausgehandelten Änderungen wird die neue Altersvorsorge teurer. Allein, dass künftig auch Selbstständige gefördert werden, kostet nach Angaben der Koalition rund 370 Millionen Euro zusätzlich. Die Anhebung der Fördersätze kostet den Staat demnach weitere 15 Millionen.
Was hält der Finanzminister davon?
Klingbeil lobte den Kompromiss. «Wir machen es für alle Generationen und alle Einkommen leichter, privat fürs Alter vorzusorgen», erklärte er. Die private Altersvorsorge werde günstiger, einfacher und unbürokratischer. Und er versprach: Die Bundesregierung arbeite auch an der Umsetzung der sogenannten Frühstartrente. Perspektivisch sollen alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren damit monatlich zehn Euro vom Staat für ein Altersvorsorgedepot bekommen. Los geht es mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2029 sollen auch ältere Jahrgänge berücksichtigt werden – welche genau das betrifft, ist noch offen.
Ab wann kann man die neue Vorsorge abschließen?
Der Bundestag soll das Gesetz noch in dieser Woche beschließen, danach ist der Bundesrat am Zug. Zum 1. Januar 2027 sollen die neuen Vorsorge-Produkte dann auf dem Markt sein.
Bis dahin haben auch Inhaber alter Riester-Verträge also noch Zeit, über einen Wechsel nachzudenken. Für die Altverträge gibt es zwar einen Bestandschutz, man kann aber auch in ein neues Modell wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die laut Finanzministerium gesetzlich gedeckelt werden.