Ein Bordellbetreiber in Sachsen-Anhalt braucht eine neue Co-Chefin - und will auch über ganz offizielle Kanäle suchen. Doch die Agentur für Arbeit will da nicht helfen.
Auch das horizontale Gewerbe hat mit Personalnot zu kämpfen - zumindest manchmal. So sucht ein Bordellchef in Halle an der Saale derzeit eine neue Co-Chefin. Auf Unterstützung von der Agentur der Arbeit darf der Rotlicht-Unternehmer aber nicht hoffen. Denn die hat seine offizielle Stellenanzeige abgelehnt.
Vor sechs Jahren war die Ehefrau des Bordellchefs gestorben, wie die Bild-Zeitung Anfang der Woche berichtete. Seitdem erledigt der 63-Jährige sämtliche Verwaltungsarbeit allein. Das wurde ihm nun scheinbar zu viel und er begab sich auf die Suche nach einer "Puffmutter". Unter anderem über die Agentur für Arbeit wollte er eine passende Dame für den Job finden.
Bordellchef sucht Puffmutter - Arbeitsagentur lehnt Annonce ab
Sie soll weiblich, zwischen 35 und 55 Jahre alt sein, kaufmännische, steuerrechtliche und juristische Grundkenntnisse sowie eine ausgeprägte soziale Kompetenz haben, zitiert die Bild aus der geplanten Annonce. "Erfahrungen im Milieu sicher hilfreich, aber nicht erforderlich", heißt es weiter - "Eine Puffmutter im besten Sinne des Wortes".
Bei der Arbeitsagentur eckte der Bordellbetreiber mit seiner Anzeige jedoch an. Denn das Jobcenter Halle an der Saale weigerte sich laut der Zeitung, die Anzeige in ihren Kanälen zu schalten. Und dafür gab das Amt gleich mehrere Gründe an. Dass das Wort "Puff" in der Stellenbeschreibung stand, soll dabei nur einer der geringfügigen gewesen sein,
Die Arbeitsagentur veröffentlicht laut einer Sprecherin grundsätzlich keine Anzeigen, bei denen Personal im Rotlicht-Gewerbe gesucht wird. Das betrifft jedoch nicht alle Jobs im Milieu. "Soweit kein offensichtlicher Bezug zur Prostitution besteht, können Stellenangebote entgegengenommen werden", erläutert die Sprecherin gegenüber der Bild. Eine Reinigungskraft oder einen Hausmeister hätte der Bordellbetreiber also getrost über den offiziellen Weg suchen können.
Er hatte bei seiner Anzeige jedoch noch einen Fehler gemacht, der einer Veröffentlichung über die Arbeitsagentur im Wege stand. Denn der Rotlicht-Chef hatte laut dem Amt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Er hatte nämlich ausschließlich nach einer Frau für die offene Stelle gesucht.