Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass Bestattungskosten auch beim Tod unbekannter Geschwister getragen werden müssen. Ein Mann aus Hessen hatte dagegen geklagt. Seinen verstorbenen Verwandten kannte er nicht.
Ein Mann aus Hessen muss für die Bestattung seines Halbbruders aufkommen - dabei hatte er diesen nie kennengelernt. Das entschied nun das Verwaltungsgericht in Mainz.
Der Mann hatte zunächst eine Klage eingereicht, da er nicht mal wusste, dass er einen Halbbruder hatte - doch gebracht hatte es ihm nichts. Wieso das Verwaltungsgericht Mainz letztlich zu der Entscheidung kam, haben unsere Kolleginnen und Kollegen vom inFranken-Schwesterportal inRLP.de zusammengefasst.
Der Hesse muss nun für die Bestattungskosten aufkommen, obwohl er sogar auf eine mögliche Erbschaft verzichtet hatte.