Druckartikel: Gesundheitskarte bald überflüssig? Das ändert sich ab 2024 für alle Versicherten

Gesundheitskarte bald überflüssig? Das ändert sich ab 2024 für alle Versicherten


Autor: Melina Mark

Deutschland, Freitag, 01. Dezember 2023

Die Bundesregierung hat sich auf die Fahne geschrieben, dass Deutschland digitaler werden soll. Deshalb soll jedem Versicherten seine Gesundheitskarte auch elektronisch zur Verfügung stehen - über eine sogenannte Gesundheits-ID.
Irgendwann soll man sich beim Arzt digital ausweisen können.


Allen Krankenversicherten steht im neuen Jahr eine Änderung ins Haus: Ein weiterer Prozess soll digitalisiert werden und einige Vorteile bieten. Konkret geht es um eine Maßnahme, die das Mitführen der Gesundheitskarte wohl irgendwann überflüssig machen dürfte. Anfang Dezember soll außerdem die telefonische Krankschreibung wiedereingeführt werden.

Ab 1. Januar 2024 sind Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine sogenannte "Gesundheits-ID" oder auch "elektronische Gesundheitskarte (eGK)" zur Verfügung zu stellen - manche Krankenkassen bieten die Funktion aber jetzt schon an. Für Anwenderinnen und Anwender bleibt die Nutzung freiwillig. Insgesamt soll die eGK viele Prozesse vereinfachen und zudem die Digitalisierung vorantreiben. Davon berichtete die Gematik GmbH in einer Pressemeldung

Mehr Digitalisierung im Gesundheitssektor - das kann die elektronische Gesundheitskarte

Das Bundesgesundheitsministerium argumentiert, dass "die auf der eGK gespeicherten Notfalldaten Leben retten" können. Auch versichert das Ministerium, dass der Datenschutz gewährleistet sei. Die medizinischen Daten "liegen zu keinem Zeitpunkt entschlüsselt vor."

Versicherte mit Gesundheits-ID können beispielsweise auf dem Smartphone ganz intuitiv über Apps einige praktische Funktionen nutzen. Nutzerinnen und Nutzer können sowohl E-Rezepte einsehen als auch ihre elektronische Patientenakte. Ab 2026 wird es sogar noch fortschrittlicher: Die physische Version der Gesundheitskarte soll beim Arztbesuch obsolet werden. Stattdessen soll man sich mit der digitalen Identität ausweisen können.

Doch diese muss vor Missbrauch geschützt werden. Deshalb einigten sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI), dass hierfür eine 2-Faktor-Authentifizierung eingesetzt werden soll. Hierfür werden nur zwei Optionen anerkannt: Eine Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN.

Beispiel AOK: Hier kannst du deine eGK jetzt schon nutzen

Die AOK etwa stellt schon jetzt die Gesundheits-ID bereit. AOK-Versicherte können jederzeit über die App einen gerätegebundenen sechsstelligen Code generieren. "Der von Ihnen festgelegte GesundheitsID-Code ist zukünftig auf diesem Endgerät Ihr Zugang für Ihre 'AOK Mein Leben'-App sowie weitere digitale Gesundheitsservices in Deutschland", heißt es auf der Webseite.

Die eGK ist aber nicht die einzige Neuerung, die im kommenden Jahr auf uns zukommt. Welche Änderungen uns 2024 noch erwarten, das erfährst und in unserem großen Überblicksartikel