Gesehen! Bestellt! Rückgabe?
Autor: PR-Redaktion
, Freitag, 15. März 2019
Gibt es ein allgemeines zweiwöchiges Rückgaberecht?
Jeder Kunde kennt diese Situation: Man schlendert durch die Läden und findet plötzlich sein Lieblingsstück. Kurz angeschaut, schnell bezahlt und ab in die Tasche. Am Abend kommt die Überraschung. Das Lieblingsstück entspricht doch nicht den Erwartungen. Was nun?
Die Antwort vieler Käufer
Für viele Käufer ist die Antwort einfach: Kein Problem, hierfür gibt es ein generelles zweiwöchiges Rückgaberecht! Im Geschäft ist die Überraschung dann groß. Der Verkäufer will die Sache nicht zurücknehmen, da er der Meinung ist, dass er hierzu nicht verpflichtet ist. Wer hat Recht?
Grundsatz: Verträge sind einzuhalten
In der Regel ist ein abgeschlossener Vertrag bindend und jede Partei muss sich an die getroffene Vereinbarung halten. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis bezahlen und der Verkäufer muss eine mangelfreie Sache übergeben. Jedoch gibt es Situationen, in denen dieser Grundsatz durchbrochen wird.
Ausnahme 1: mangelhafte Geräte
Ein Rückgaberecht für den Käufer kann sich aus dem Umstand ergeben, dass die Sache mangelhaft übergeben wurde und dass die Mängelbeseitigung fehlgeschlagen ist. In diesen Fällen kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis verlangen. Einen vergleichbaren Anspruch kann der Käufer auch aufgrund einer freiwilligen Garantie haben.