Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden (NGT2), gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen - etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie und werden strenger behandelt.
Die Regeln gelten dann sowohl für Pflanzen aus der EU als auch für importierte Pflanzen. Saatgut muss weiter gekennzeichnet werden. Im Bio-Anbau sind nach den Regeln keine dieser gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt.
Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut
Die Regeln erlauben auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut. Die Abgeordneten hatten ursprünglich ein Verbot von Patenten gefordert. In Verhandlungen mit Unterhändlern der EU-Staaten rückten ihre Vertreter schließlich davon ab.
Die EU-Kommission soll zusammen mit Interessengruppen einen EU-Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten. Darin soll unter anderem festgehalten werden, wie Patente «unter fairen und angemessenen Bedingungen» lizenziert werden und wie Streitfälle zwischen Züchtern und Landwirten gütlich beigelegt werden, wenn wenig patentiertes Material ohne Absicht auf Feldern vorkommt.
Die Europaabgeordnete Maria Noichl (SPD) kritisierte die Entscheidung. «Künftig können auch natürlich vorkommende Pflanzenmerkmale durch Unternehmen privatisiert werden. Das ist die Privatisierung unseres natürlichen Erbes.» Wer Patente ausweite und Transparenzregelungen streiche, stärke die Marktmacht weniger Unternehmen und schwäche den mittelständischen Pflanzenzüchtungssektor in Europa.
Eine klare Kennzeichnung, ob Gentechnik enthalten ist, sei zudem für informierte Entscheidungen von Verbrauchern und Landwirten nötig, teilte die agrarpolitische Sprecherin der Europa-SPD mit. Sie mahnte erneut die Notwendigkeit von Risikoprüfungen und Rückverfolgbarkeit auch bei neuer Gentechnik an.
Deutschland gegen Änderung
Bundesumweltminister Casten Schneider (SPD) hatte die Einigung auf EU-Ebene im Dezember als schweren Fehler bezeichnet. Bei der Abstimmung darüber im Rat enthielt sich Deutschland im April entsprechend. Dennoch gab es eine Mehrheit. Mit der heutigen Abstimmung ist nun der Weg frei für das Inkrafttreten der Änderungen.
Der Europaabgeordnete Martin Häusling (Grüne) kritisierte, die Entscheidung stärke «die Marktmacht weniger internationaler Agrarkonzerne, schwächt bäuerliche Betriebe und gefährdet die biologische Vielfalt in Europa». Das Vorsorgeprinzip werde de facto ausgehebelt. Er rechnete zudem mit gravierenden Folgen für die gentechnikfreie Landwirtschaft. «Ohne wirksame Rückverfolgbarkeit und klare Schutzmaßnahmen wird es für Bio-Betriebe und andere gentechnikfrei wirtschaftende Höfe deutlich schwieriger, ihre Produktionsweise aufrechtzuerhalten und ihre Produkte verlässlich als gentechnikfrei zu vermarkten.»
Zuständige: Forschung und Ernährungssicherheit stärken
Die für die Verhandlungen zuständige Europaabgeordnete Jessica Polfjärd, eine schwedische Konservative, hatte nach der Einigung von einem Durchbruch geschrieben. Die Änderungen würden Europas Landwirte wettbewerbsfähiger machen und europäische Forschung stärken, teilte sie mit. Sie seien entscheidend für die Stärkung der Ernährungssicherheit.
Die CDU-Abgeordneten Peter Liese und Norbert Lins wiesen nun ebenfalls auf Chancen hin, bei kontrollierten Risiken. «Der Bioanbau bleibt ausgenommen, Saatgut wird gekennzeichnet und für weitergehende Anwendungen gelten weiterhin strenge Regeln.» Sie kündigten an: «Das Thema Patente bleibt ebenfalls weiter auf der Tagesordnung.»
Prof. Nicolaus von Wirén vom Leibniz-Institut für Pflanzengenetik wies darauf hin, dass man mit den neuen Techniken deutlich präziser arbeiten könne. «Und dadurch, dass aufwendige Rückkreuzungen entfallen, lässt sich der Zeitbedarf für die Züchtung erheblich verkürzen», teilte der Agrarbiologe mit. «Das ist wichtig, weil es jetzt vor allem um die schnelle Anpassung der Kulturpflanzen an das sich verändernde Klima und den verringerten Einsatz von Agrochemikalien geht.» Es sei konsequent, dass Pflanzen, deren genetische Veränderungen mithilfe von NGT erreicht wurden, nun so behandelt würden wie Pflanzen, deren Entstehung auf herkömmlichen Methoden der genetischen Veränderung beruhe.
Abgeordnete aus den europäischen Fraktionen der Grünen, Sozialdemokraten und der Linken hatten versucht, die Änderungen zu stoppen, aber scheiterten damit nun endgültig im Parlament.