Polizeigewerkschaft fordert Abgabe verbotener Messer - mit kuriosem Plan

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Mit einem ungewöhnlichen Vorschlag hat die Gewerkschaft der Polizei versucht, für Maßnahmen gegen Gewalt mit Stichwaffen zu werben. Jetzt legt der GdP-Chef nach.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in einem Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) um Unterstützung für ihre vorgeschlagenen Maßnahmen gegen Messerattacken gebeten.

In dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, schreibt der GdP-Vorsitzende, Jochen Kopelke: "Die jüngste Messerattacke in Stuttgart, bei der ein 17-Jähriger drei Personen schwer verletzt hat, hat uns zutiefst erschüttert." Das tragische Ereignis habe erneut gezeigt, wie dringend der gesellschaftliche Umgang mit Messern überdacht werden müsse. Notwendig sei auch eine Reform des Waffenrechts, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen zu Messern.

GdP schlägt Maßnahmen gegen Messergewalt vor - mit Amnestie

Auch eine wirksame Amnestieregelung für Messerbesitzer sollte in Erwägung gezogen werden, heißt es in dem Brief der GdP. Das würde bedeuten, dass jemand, der innerhalb einer bestimmten Frist ein verbotenes Messer abgibt, keine Strafe zu fürchten hätte.

Im vergangenen Jahr 2023 wurden laut Polizeistatistik 8.951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung bekannt, bei denen Messer zum Einsatz kamen - entweder, um jemanden zu verletzen oder damit zu drohen. Ein Anstieg um 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Bekämpfung von Messerdelikten steckt aus Sicht der GdP in einer Sackgasse. "Die Menschen verlangen mehr Kontrollen durch die Polizei, das Personal dafür reicht jedoch nicht aus", sagte Kopelke der dpa. Eine Amnestieregelung für verbotene, gefährliche Messer könnte "ein bedeutender Schritt für eine (...) verbesserte Gefahrenabwehr für unsere Polizei und die Gesellschaft sein".

Kuriose GdP-Idee: Gratis Netflix gegen Abgabe verbotener Messer

In Deutschland sind bestimmte Stichwaffen verboten. Dazu zählen etwa sogenannte Butterfly-Messer und Faustmesser. Überdies gibt es Messer, die nicht generell verboten sind, die man aber nicht mit sich tragen darf. Es sei denn, das Führen erfolgt im Kontext der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder dient einem anerkannten Zweck. Dazu zählen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge oder solche mit Klingenlängen von über zwölf Zentimetern.

Kopelke hatte am Dienstag (6. August 2024) vorgeschlagen, Besitzer gefährlicher Messer mit einer Amnestie und Anreizen zur Abgabe ihrer Waffen zu bewegen. Der GdP-Vorsitzende sagte: "Konkret könnte das (heißen): ein Jahr Netflix für die Abgabe eines verbotenen Butterfly-Messers."

Mehrere Bundesländer verlangen mit Blick auf Messerangriffe eine Verschärfung des Waffenrechts und eine Ausweitung von Waffenverbotszonen. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Waffenrecht reformieren. Einige ihrer Vorschläge stoßen jedoch auf Widerstand des Koalitionspartners FDP.

Vorschaubild: © Oliver Berg (dpa)