«Einzeln betrachtet schien jedes Zeichen gering. Im Gesamtbild war es ein Mensch, der früher hätte erkannt werden müssen», betonte der Obmann der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl. Er bemängelte zudem die Kommunikation der Polizei am Anschlagsabend. Es hätten viel zu lange Gerüchte die Runde gemacht, sagte Kosmehl.
Probleme beim Arbeitgeber
Der Todesfahrer hatte vor dem Anschlag beim landeseigenen Gesundheitsunternehmen Salus als Arzt gearbeitet. Seine Personalakte hatte erhebliche Lücken. Zudem zweifelten Kollegen an den fachlichen Qualifikationen des Mannes aus Saudi-Arabien. Für eine Reihe von Aufgaben wurde er gar nicht erst eingesetzt.
Ein paar Monate vor dem Anschlag sorgte sich ein Kollege um die Verfassung von Taleb al-Abdulmohsen und gab diesen Hinweis per E-Mail an Vorgesetzte weiter. Al-Abdulmohsen hatte in einem Gespräch im Dienstzimmer gesagt, er befände sich in einem Krieg, «aber nicht im metaphorischen Sinn, sondern in einem wirklichen Krieg, dessen Ausgang entweder sterben oder umbringen sein wird». Diese Nachricht sei vom Ärztlichen Direktor negiert und nicht weiter verfolgt worden, kritisierte Godenrath.
Welche Konsequenzen werden gezogen?
Um gefährliche Personen frühzeitig zu erkennen, drängt die schwarz-rot-gelbe Koalition nun auf die Etablierung eines Bedrohungsmanagements. Dies soll unterhalb der Schwelle klassischer «Gefährder» erfolgen. Menschen wie al-Abdulmohsen dürften nicht durchs Raster fallen, sagte Godenrath.
«Gefährder» sind Menschen, bei denen es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Zu ihnen können etwa Islamisten oder Rechtsextremisten zählen. Gefährder können eng überwacht werden, zudem werden Analysen und Fallkonferenzen durchgeführt. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes waren Anfang April 2025 in Deutschland 575 Personen als Gefährder eingestuft.
In eine solche Kategorie wurde der Magdeburger Todesfahrer vor dem Anschlag jedoch nicht eingeordnet. Beim Bedrohungsmanagement sollen künftig auch wichtige nichtpolizeiliche Institutionen und forensische Experten einbezogen werden.
Die Koalition verlangt außerdem eine Klärung der genauen Zuständigkeiten von Veranstaltern, Kommunen und Polizei in Sachsen-Anhalt. Im Ausschuss ist immer wieder deutlich geworden, dass die Behörden unterschiedliche Auffassungen zur Absicherung von Großveranstaltungen haben. Diese «Verantwortungsdiffusion» müsse aufgelöst werden, sagte SPD-Obmann Falko Grube. Der Landtag soll dazu Vorschläge erarbeiten.
Rücktritte von Verantwortlichen gab es keine. Es sei auch nicht Zweck des Ausschusses gewesen, dass am Ende Köpfe rollten, sagte Grube. Er habe «viele Fehler an vielen Stellen» festgestellt. Man könne aber nicht eine Person als Hauptverantwortlichen benennen.
So geht es weiter
Seit November 2025 verhandelt das Landgericht Magdeburg in einem eigens errichteten Interimsgebäude gegen den Todesfahrer. Anfang Juni könnten die Plädoyers beginnen.
Es wird jedoch auch noch gegen andere Personen ermittelt. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg prüft mögliche Fehler beim Sicherheitskonzept. Dabei geht es etwa um die Frage, ob bei der Erstellung und Genehmigung des Konzeptes Sorgfaltspflichten verletzt worden sind, wie Oberstaatsanwalt Klaus Tewes der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Insgesamt sind bei der Generalstaatsanwaltschaft bislang 53 Strafanzeigen im Zusammenhang mit dem Anschlag eingegangen. «Tatvorwürfe sind dabei regelmäßig fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen und fahrlässige Tötung durch Unterlassen», sagte Tewes.