Fahrer hatte wohl auch privat Probleme: Hintergründe der tödlichen Bagger-Fahrt im Main-Tauber-Kreis immer klarer
Autor: Agentur dpa
Grünsfeld, Dienstag, 07. Januar 2025
Ein Mann hinterlässt an seiner alten Arbeitsstätte mit einem Bagger eine Schneise der Verwüstung - und bezahlt mit seinem Leben. Nun wird klar: Der Mann hatte nicht nur beruflich viele Probleme.
Update vom 07.01.2025: Täter hatte auch private Probleme - Trennung vor Chaosfahrt
Der Mann, der mit einem Bagger Chaos und Zerstörung im Nordosten Baden-Württembergs anrichtete, steckte neuen Erkenntnissen zufolge auch privat in Schwierigkeiten. Zwei bis drei Monate vor der Tat sei es zur Trennung von seiner Ehefrau gekommen, bestätigte die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Seitdem habe der Mann auch nicht länger in der gemeinsamen Wohnung gelebt. Der 38-Jährige sei Vater von vier Kindern gewesen. Von wem die Trennung ausging, konnte der Sprecher nicht sagen.
Der 38-Jährige hatte am Silvesternachmittag in der kleinen fränkischen Stadt Grünsfeld (Main-Tauber-Kreis) mit einem Bagger Fahrzeuge und Gebäude gerammt und mehrere Polizisten bei einer rund einstündigen Verfolgungsjagd verletzt. Der Mann wütete auf dem Gelände einer Baufirma in Grünsfeld, bei der er gearbeitet hatte, und bei einem Autohaus im nahe gelegenen Tauberbischofsheim, das dem Inhaber der Baufirma gehört. Der Mann war nach der Zerstörungsfahrt mit dem Bagger von der Polizei erschossen worden.
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Es habe immer wieder Streit zwischen dem Mann und seinem alten Arbeitgeber gegeben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Baggerfahrer habe Ende Januar 2023 bei dem Unternehmen gekündigt. Danach sei er als Baggerfahrer an verschiedenen Orten tätig gewesen, etwa in Görlitz, Göppingen und Beimerstetten. Auch nach der Kündigung sei es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den beiden Männern gekommen. Dabei ging es auch ums Geld: Ein Arbeitsgericht hatte dem Baggerfahrer laut Staatsanwaltschaft zugesprochen, dass sein früherer Chef ihm ausstehenden Lohn zahlen muss.
Nach Angaben des geschädigten Unternehmers bestand ein Zutrittsverbot zur Firma für den Mann, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein formelles Annäherungsverbot sei den Ermittlern aber nicht bekannt. Der Sachschaden, der durch die Baggerfahrt entstand, sei relativ hoch, könne aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden, so der Sprecher. Teilweise seien die verletzten Polizisten weiter dienstunfähig.
Update vom 03.01.2025: Täter stritt mit Ex-Chef über Lohn
Der Mann, der mit einem Bagger Chaos und Zerstörung im Nordosten Baden-Württembergs anrichtete, hat mit seinem ehemaligen Arbeitgeber um Geld gestritten. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Es habe eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung über ausstehende Lohnzahlungen gegeben, sagte ein Sprecher. Der Täter habe den Streit zumindest teilweise gewonnen und laut gerichtlicher Entscheidung Anspruch auf Lohnrückzahlung.
Die letzte bekannte Adresse des Mannes sei in Thüringen gewesen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Zum Familienstand des 38-Jährigen konnte er zunächst keine konkreten Angaben machen. Er sei zwischenzeitlich obduziert worden, dabei sei bestätigt worden, dass der Baggerfahrer durch Schüsse der Polizei gestorben ist. Es seien bei dem Einsatz während der knapp einstündigen Baggerfahrt relativ viele Schüsse abgegeben worden, die meisten aber Warnschüsse. Die Polizei habe Amtshilfe von der Straßenmeisterei angefordert, um Straßensperren zu errichten, dazu kam es dann aber nicht mehr.
Der Mann hatte am Silvesternachmittag einen Bagger in der kleinen fränkischen Stadt Grünsfeld (Main-Tauber-Kreis) in seine Gewalt gebracht, Fahrzeuge und Gebäude gerammt und mehrere Polizisten bei einer rund einstündigen Verfolgungsjagd verletzt. Alles klingt nach einem Rachefeldzug gegen seinen ehemaligen Chef: Der Mann wütete auf dem Gelände einer Baufirma, bei der er gearbeitet hatte, und bei einem Autohaus, das dem Inhaber der Baufirma gehörte. Die Polizei erschoss den Mann schließlich.