Kinderschutz vernachlässigt? Die EU-Kommission wirft dem Meta-Konzern vor, dass sich Kinder auf Instagram und Facebook einfach älter machen können. Brüssel wendet sich aber auch nach Berlin.
Facebook und Instagram schützen Kinder nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen der EU-Kommission nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote. Die Brüsseler Internetwächter verlangen von den Plattformen, das selbst in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen, ansonsten droht dem Mutterkonzern Meta unter Leitung von Mark Zuckerberg laut Mitteilung eine empfindliche Strafe.
Metas Maßnahmen sind demnach nicht ausreichend, um jüngeren Kindern den Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne die Benutzerkonten der Kinder auch nicht unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).
Meta widerspricht und will neue Maßnahmen ankündigen
Meta ermittle, bewerte und mindere die Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug, heißt es. So habe der Konzern verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die belegten, dass jüngere Kinder gegenüber potenziellen Schäden durch Dienste wie Facebook und Instagram besonders anfällig seien. In der Union nutzen laut Brüsseler Behörde etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.
Der US-Konzern widerspricht den Vorwürfen. «Wir stimmen diesen vorläufigen Ergebnissen nicht zu», teilt eine Meta-Sprecherin auf Anfrage mit. Man werde weiterhin konstruktiv mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten und wolle nächste Woche zusätzliche Maßnahmen ankündigen, die in Kürze eingeführt würden.
EU-Regeln gelten auch für TikTok, Snapchat und Co.
Zwar gibt es bisher kein europaweites Mindestalter für soziale Netzwerke, der DSA verpflichtet große Online-Plattformen aber dazu, Kinder und Jugendliche effektiv vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. Zudem verlangt das Gesetz von den Online-Riesen, ihre eigenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen.
Die Ermittlungsergebnisse der EU-Kommission dürften daher auch Snapchat, YouTube oder TikTok interessieren. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen auch ohne Konto nutzen - wobei die Einschränkungen bei der Nutzung dann stark variieren.
Prüfen Plattformen bald das Alter per EU-App?
Langfristig drängt Brüssel darauf, dass Instagram, Snapchat, TikTok und Co. eine von der EU-Kommission entwickelte App zur Altersverifikation nutzen, um Altersangaben zu prüfen. Oder sie finden eine aus Sicht der EU mindestens genauso effektive, anonyme und datenschutzkonforme Alternative.