Was bringt die Last-minute-Einigung der Regierung für Pflegebedürftige und Beitragszahler? Nach langem Streit in der Koalition ist beim Blick in den Gesetzentwurf auch wichtig, was nicht drinsteht.
Steigende Beiträge für Kinderlose und große Zukunftspläne: Nach langem Streit gelingt der Regierung in quasi letzter Minute eine Einigung bei der Pflegeversicherung. Neu ist, dass für Kinderlose der Zuschlag zum Beitrag ab 1. Januar um 0,3 Prozentpunkte steigen soll. Einschnitte für Pflegebedürftige und Pflegende sollen dafür geringer ausfallen als ursprünglich geplant. Die allgemeinen Beiträge sollen stabil bleiben. Was im tagelangen Beratungsmarathon von Union und SPD herausgekommen ist:
Was kommt auf die Beitragszahlenden zu?
Der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung soll mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf von 0,6 auf 0,9 Prozent angehoben werden. Das soll den Pflegekassen Mehreinnahmen von zunächst 3,3 Milliarden Euro bescheren. Ursprünglich geplante Einschnitte sollen deshalb entfallen können. Ansonsten soll der paritätisch von Arbeitgeber und -nehmer getragene Beitrag konstant bei 3,6 Prozent bleiben. Bei Kinderlosen liegt der Satz heute bei 4,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege soll um 300 Euro pro Monat steigen, was 500 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr bringen soll.
Zum 1. Januar 2028 soll ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern von 0,52 Prozent erhoben werden, mit Ausnahmen etwa für pflegende Angehörige.
Mehreinnahmen von jährlich 1,4 Milliarden Euro soll bringen, dass auch für Minijobs künftig Beiträge zur Pflegeversicherung fällig werden sollen.
Wo soll gespart werden?
Eine bisher vorgesehene Anhebung von Leistungen 2028 soll gestrichen werden, so dass die Ausgaben dann um 4,7 Milliarden Euro vermindert werden.
Auch der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen soll begrenzt werden - mit «fachlich sinnvollen» Änderungen bei der Begutachtung der Pflegebedürftigen durch den Medizinischen Dienst der Kassen. Bei den Leistungen bei Pflegegrad 1 sollen die Leistungen auf Prävention konzentriert werden. In der Diskussion war etwa gewesen, bestimmte Hilfen im Alltag jenseits der eigentlichen Pflege nicht mehr zu gewähren. Nun sollen die Pflegegrade 1 bis 3 «zielgenauer» vergeben werden. Generell sollen Prävention und Rehabilitation gestärkt werden.