Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen: Diese Lockerungen plant der Bund für Geimpfte

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Christine Lambrecht
Laut Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht könnten Geimpfte zahlreiche Grundrechte zurückbekommen.
Christine Lambrecht
Wolfgang Kumm (dpa)

Zahlreiche Bundesländer haben Lockerungen für Geimpfte angekündigt. Nun zieht der Bund nach - und könnte womöglich sogar über die Landesverordnungen hinausgehen: Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums könnte, würde er umgesetzt werden, Geimpften zahlreiche Grundrechte zurückgeben.

Erhalten doppelt gegen das Coronavirus geimpfte Menschen in Deutschland bald zahlreiche Grundrechte zurück? Laut einem Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht könnte das schon bald passieren. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, soll das entsprechende Papier bald mit der Bundesregierung abgestimmt werden. Die Verordnung müsste anschließend von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.

Grundsätzlich gehe es darum, die bereits in einigen Ländern beschlossene Gleichstellung geimpfter und genesener Personen mit negativ getesteten Menschen auf Bundesebene umzusetzen. Die entsprechende Verordnung gilt beispielsweise Bayern bereits seit in dieser Woche. Mittlerweile haben andere Bundesländer nachgezogen, darunter Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Niedersachsen.

Lockerungen für Geimpfte: Fallen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen weg?

Laut Entwurf des Bundesjustizministeriums könnte für doppelt geimpfte Bürger aber weitreichendere Lockerungen gelten: So würden Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren für Geimpfte nicht mehr gelten. Die Bundes-Notbremse würde für diese Personen nicht mehr greifen. Auch für nachweislich vom Coronavirus genesene Bürger könnte das gelten

Laut Bundesjustizministerin Lambrecht ginge es nicht um Privilegien oder Sonderrechte für Geimpfte, sondern um die Rückgabe von Grundrechten. Dass jedoch nicht alle Maßnahmen zurückgenommen würden, stelle der Entwurf ebenfalls klar: Abstandsregeln und Maskenpflicht sollten erhalten bleibt, heißt es in dem Verordnungs-Vorschlag.