Dringender Wein-Rückruf bei Tegut - "vorsichtig ausgießen"

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Einige Chargen der alkoholfreien Weine der Tegut-Eigenmarke könnten mit Hefen verunreinigt sein. Dadurch kann ein Gärungsprozess ausgelöst werden, der ein Risiko für Verbraucher darstellen könnte.

Die Supermarktkette Tegut ruft wegen einer Hefe-Verunreinigung bestimmte Chargen seiner Eigenmarken-Weine "tegut Chardonnay alkoholfrei" und "tegut Rosé alkoholfrei" zurück. Das teilte das Unternehmen am Montag (18. August 2025) über das Portal lebensmittelwarnung.de mit. 

Der Rückruf betrifft die Chargen Chardonnay: L211285A und Rosé: L211285C mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 08.11.2026. Bei der Abfüllung dieser Chargen könne es in Einzelfällen zu einer Verunreinigung mit Hefe gekommen sein, heißt es vonTegut. Dies könne eine unerwünschte Nachgärung verursachen.

Unerwünschte Hefen im Tegut-Wein - Glasbruch durch Nachgärung möglich

Bei einer solchen Nachgärung wird restlicher Zucker durch die zusätzlichen Hefen in Alkohol umgewandelt - womit der eigentlich alkoholfreie Wein nicht mehr alkoholfrei wäre. Bei Stillweinen ist dies insgesamt unerwünscht, da der Prozess den Wein trüben kann und sich negativ auf Aroma und Geschmack auswirkt. Außerdem kann die Nachgärung zu einem erhöhten Druck in der Flasche führen, wodurch Glasbruch möglich wird.

Die betroffenen Produkte wurden in Tegut-Filialen vertrieben und sind in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Hessen erhältlich.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden dringend gebeten, die betroffenen Flaschen zu entsorgen, indem der Inhalt vorsichtig ausgegossen wird. Dabei sollte die Flasche zur Sicherheit mit einem Handtuch gehalten werden. Die Lagerung der Flaschen oder das Öffnen ohne Vorsichtsmaßnahmen wird ausdrücklich nicht empfohlen.

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Vorschaubild: © Zan Lazarevic/unsplash (Symbolbild)