Was sagte das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren?
Das Gericht erklärte damals, Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet. «Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten», hieß es.
Worum geht es jetzt?
Es gehe im Kern um die Frage: «Wann wird aus einem "schnellen" ein "zu schnelles" Gesetzgebungsverfahren?», sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Und: «Gibt es ein verfassungsrechtliches "Tempolimit" für die Beratung von Gesetzentwürfen?»
Über einen Gesetzentwurf könnten Abgeordnete nur sinnvoll beraten und abstimmen, wenn sie die Möglichkeit hatten, sich über den Inhalt zu informieren und eine Meinung zu bilden, betonte Kaufhold. Aber: Karlsruhe habe auch schon oft den weiten Gestaltungsspielraum des Parlaments in Bezug auf seine Verfahrensabläufe betont. Nun gehe es um die Frage, wo die Grenzen zwischen diesen Abgeordnetenrechten und der Autonomie des Bundestags verlaufen.
Was fordert Heilmann?
Kläger Heilmann hielte es für sinnvoll, wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung Standards zu den parlamentarischen Abläufen konkretisiert. «Verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, würde nicht nur die Qualität der Gesetzgebung für die Zukunft absichern, sondern auch das Herz unserer Demokratie nachhaltig stärken», sagt er. Dem Parlament falle es aus seiner Sicht oft schwer, sich selbst auf solche Standards zu einigen. Daher seien die Impulse aus Karlsruhe wichtig.
Was sagt die Gegenseite?
Er hadere selbst oft mit schneller Gesetzgebung, sagte vor Gericht der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg als Vertreter des Deutschen Bundestags. Aber reiche das aus, um einen Verfassungsverstoß festzustellen? Zu entscheiden, welches Gesetz komplexer als ein anderes sei, entziehe sich seiner Meinung nach «einer Verrechtlichung», sagte er mit Blick auf die Beratungszeit. Er bitte das Gericht darum, keine «zu enge Ordnung für das Gesetzgebungsverfahren aus dem Grundgesetz abzuleiten».
Wie ist der Stand beim Heizungsgesetz?
Die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des GEG. Nach ihrem Willen sollen Immobilienbesitzer weiter Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Die pauschale Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, entfällt. Diesen und weitere Eckpunkte der erneuten Reform hatten Union und SPD erst am Dienstagabend in Berlin vorgestellt.