Gerade einmal eine Woche ist es her, dass ein Mann in Nürnberg bei einem vermeintlichen Routine-Einsatz der Polizei erschossen wurde. Nun sorgt ein ähnlicher Fall für Aufsehen.
Bei einem Routine-Einsatz der Polizei zückt ein Mann eine Waffe - daraufhin schießt die Polizei, der Mann verstirbt. Diese Situation ergab sich erst vor knapp einer Woche, als Beamte einen Haftbefehl in Nürnberg vollstrecken wollten. Wenige Tage später folgt ein ähnlicher Fall in Schönebeck nahe Magdeburg. Am Dienstag (11. März 2025) meldet die Polizei erneut einen Toten nach einem Einsatz in Darmstadt.
Auch der 61 Jahre alte Mann wurde demnach durch einen Schuss der Polizei tödlich getroffen. Nach ersten Informationen wollte eine Polizeistreife den Mann zusammen mit dem Sozialdienst am Dienstag (11. März 2025) gegen 8.30 Uhr in seiner Wohnung aufsuchen, wie aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Hessischen Landeskriminalamts (LKA) hervorgeht.
Darmstadt: Polizei erschießt Mann durch Fenster - 61-Jähriger stirbt noch vor Ort
Der 61-Jährige soll den Beamten jedoch den Zugang zur Wohnung verwehrt und durch ein geöffnetes Fenster eine Schusswaffe vorgezeigt haben. Ob er sie auch benutzt habe, sei Gegenstand der Ermittlungen, teilten LKA und Staatsanwaltschaft mit.
Daraufhin hätten die Polizeibeamten von ihrer Schusswaffe Gebrauch gemacht. Wer schoss und wie oft, dazu gab es keine Angaben. Der Mann wurde verletzt und verstarb noch vor Ort. Die Polizisten und die Mitarbeiterin des Sozialdienstes blieben unverletzt.
Der genaue Ablauf des Geschehens und die Hintergründe werden derzeit untersucht. Dabei geht es unter anderem auch um die Fragen, welche Art von Waffe der 61-Jährige gezeigt haben soll und ob er einen oder mehrere Schüsse abgab. Wie in solchen Fällen üblich, übernahm das LKA die Ermittlungen.
Obduktion soll klären, wie viele Schüsse fielen
Eine Obduktion am Freitag soll klären, von wie vielen Schüsse der 61-Jährige getroffen wurde. "Aktuell gehen wir von mindestens einem Schuss aus", sagte Staatsanwalt Robert Hartmann. Möglicherweise sei auch ein zweiter Schuss abgegeben worden. Die Polizeibeamten sollten den Angaben zufolge eine Anordnung des Betreuungsgerichts vollstrecken und begleiteten Mitarbeiter des Sozialdienstes.
Der Fall erinnert sehr stark an einen Vorfall vor einer Woche: Auch dort erschoss die Polizei einen Mann bei einem vermeintlichen Routine-Einsatz. Auch er hatte sich bewaffnet - in diesem Fall allerdings mit einem Messer. Im Nürnberger Fall war die Polizei allerdings vor Ort, um einen Haftbefehl wegen des Verdachts auf Körperverletzung zu vollziehen.