Vier Wochen vor Weihnachten spitzt sich die Corona-Lage immer weiter zu.
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Für viele ist ein harter Lockdown der einzige Weg, die vierte Welle noch zu brechen. Die Intensiv- und Notfallmediziner schildern die derzeitige Lage und fordern konkrete sowie sofortige Maßnahmen. Gibt es an Weihnachten wieder einen bundesweiten Lockdown wie im vergangenen Jahr?
"Die Lage in der Pandemie war aus Sicht der Intensiv- und Notfallmedizinnoch nie so bedrohlich und ernst wie heute", heißt es in einer Pressemitteilung der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin(Divi) am Freitag (1.12.2021). Noch vor Weihnachten werden mehr als 6.000 Patienten mit Covid-19 auf den Intensivstationen behandelt werden müssen - "und damit wird das bisherige Allzeithoch vom Januar 2021 mit Sicherheit deutlich überschritten." In der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, 2. Dezember 2021, werden die Verantwortlichen neue Beschlüsse fassen und die Corona-Regeln verschärfen. Hier erfährst du alles, zu den aktuellen Ergebnissen des Corona-Gipfels.
In der vergangenen Woche haben die Kliniken mehr als 2.300 intensivpflichtige Patienten neu aufgenommen - 886 Covid-19-Patienten sind verstorben. Und die Situation setze sich unverändert fort. Das Gesundheitssystem, insbesondere die Intensivstationen, seien vielerorts bereits überlastet, sodass erneut schwerstkranke Patienten von Ost nach West und Süd nach Nord verlegt werden müssen. Aber auch diese Strategie verschaffe den Intensivstationen nur kurzfristig Zeit. "Das ist keinesfalls eine Lösung", sagt die Divi. Die Intensiv- und Notfallmediziner sehen keine andere Möglichkeit, als sofort bundesweit einheitliche "notbremsende" Maßnahmen zur größtmöglichen Kontaktbeschränkung zu fordern. Das kann – wenn notwendig – auch ein zeitlich begrenzter Lockdown sein.
Dramatische pandemische Entwicklung muss umgehend gestoppt werden
"Wir brauchen konkrete Maßnahmen, um die aktuelle dramatische pandemische Entwicklung umgehend zu stoppen. Als Grundlage hierfür muss die epidemische Lage nationaler Tragweite als Gesetz reaktiviert werden, um bundeseinheitliche Maßnahmen schnell durchsetzen zu können", fordern die Mediziner der Divi.
Um die Patienten sowie Mitarbeiter zu schützen und die Kliniken vor dem Kollaps zu bewahrt müssen umgehend - sofern medizinisch vertretbar - folgende Maßnahme ergriffen werden:
Eingriffe und Behandlungen - die nicht dringend medizinisch notwendig sind - sollen bundesweit nicht mehr vorgenommen werden. Dieses Personal müsse in die Intensiv- und Notfallbereiche umgesetzt werden.
Es müssen mindestens 1 Million Impfungen und Booster-Impfungen pro Tag verabreicht werden.
Die Umsetzung einer Impfpflicht für alle Erwachsenen. Nur so könne eine sehr wahrscheinliche fünfte und sechste Welle verhindert werden.
Vulnerable Gruppen im Blick behalten - Schließung von Schulen und Kitas sollten vermieden werden
Es gelte aus den Fehlern vorheriger Lockdowns zu lernen und vor allem die vulnerablen Gruppen - Kinder, Jugendliche sowie Hochbetagte - fest im Blick zu behalten. Schließungen von Kitas und Schulen sollten im Rahmen allgemeiner Maßnahmen weitestgehend vermieden sowie nur angesichts besonders bedrohlicher Infektionslagen vorgenommen werden.
Angesichts der neu festgestellten Omikron-Variante – und in dem Wissen, noch kaum Kenntnisse über diese zu besitzen – gelte es aber mehr denn je, umsichtig und vorausschauend zu handeln. "Wir brauchen eine leistungsstarke Intensiv- und Notfallmedizin zur Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit. Diese können wir aber nur aufrechterhalten, wenn die Politik jetzt umgehend handelt! Hier braucht es konkrete wie auch nachhaltige Maßnahmen", fordert die Divi weiter.
Der Weihnachts-Lockdown im vergangenen Jahr - ein Rückblick
Wer erinner sich noch an den Lockdown Weihnachten 2020? Damals galt vom16. Dezember bis zum 10. Januar ein bundesweiter Lockdown. Schulen, Kitas und Geschäfte -mit einigen Ausnahmen - wurden dicht gemacht. Und natürlich auch die Gastronomie, Kulturstätten und Co. mussten ihren Betrieb einstellen. Die Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege blieben nur möglich, wenn es sich dabei um medizinisch notwendige Behandlungen handelte. In den Innenstädten wurde somit fast alles heruntergefahren. Es herrschte ein striktes Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.
Und auch private Feiern konnte nur unter Auflagen stattfinden. Erlaubt waren private Treffen mit maximal fünf Verwandten, Freunden oder Bekannten aus höchstens zwei Hausständen privat treffen. Kinder bis 14 Jahre waren ausgeschlossen. In der Zeit vom 24. bis 26. Dezember wurden Ausnahmen zugelassen. Am Silvester- und am Neujahrstag herrschte bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik war generell verboten. Zudem galt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen.
Könnte uns das in diesem Jahr wieder blühen?
In Bayern ist ein Lockdown bereits in Hotspot-Regionen möglich. So drastisch wie der Lockdown im vergangenen Winter ist dieser aber nicht. Denn vor allem die Schulen und Kitas wolle das Land - wenn möglich - offen lassen. Ob es wieder zu einem bundesweiten und drastischen Lockdown kommen wird, darüber entscheiden Bund und Länder am Donnerstag (2.12.2021). Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die Kontaktbeschränkungen der Bundes-Notbremse verfassungsgemäß waren, wären bundesweite härtere Maßnahmen von rechtlicher Seite möglich.
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