In den Tarifverhandlungen, die in allen 16 Bundesländern meist mit den Kommunalen Arbeitgeberverbänden geführt werden, fordert Verdi insbesondere deutlich bessere Arbeitsbedingungen - etwa durch kürzere Wochenarbeitszeit und Schichtzeiten, längere Ruhezeiten, aber auch durch höhere Zuschläge für Arbeit in der Nacht und am Wochenende.
Der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Alexander Möller, sagte einer Mitteilung zufolge: «In Deutschlands ÖPNV geht heute wenig. Viele Menschen werden bei Nebel und Eis ins Auto gezwungen.» In der Demokratie gehöre der Streik zu den Rechten der Beschäftigten und der Gewerkschaften. Zum Wesenskern der Demokratie gehöre aber auch der gesellschaftliche Zusammenhalt und der Kompromiss.
Bei den XXL-Forderungen der Gewerkschaft sei klar, dass die Unternehmen - die überwiegend den finanziell extrem unter Druck stehenden Städten und Gemeinden gehörten - das nicht mehr abbilden könnten, sagte Möller.
Hohe Belastungen durch die Schichtarbeit im Fahrdienst
«Wenn wir nicht für bessere Arbeitsbedingungen streiken, werden die Jobs so unattraktiv bleiben, dass - wie wir das in den letzten Jahren erlebt haben -, nicht genug Menschen bereit sind, den ÖPNV zu gewährleisten. Dann gibt es auch keinen», erklärte Andreas Schackert, Bundesfachgruppenleiter Busse & Bahnen bei Verdi, im ZDF-«Morgenmagazin». Ein entscheidender Punkt seien die Belastungen durch die Schichtarbeit im Fahrdienst. «Wenn wir die Belastungen nicht attraktiver machen und die Jobs, dann werden wir auf Dauer die Menschen, die wir da jetzt suchen und finden, auch nicht halten können», betonte Schackert.
Was Arbeitnehmer und Schüler beachten müssen
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, pünktlich im Betrieb anzukommen, sie tragen das «Wegerisiko». Das gilt bei Streik genauso wie etwa bei Schnee und Glätte. Heißt: Auch wenn Busse und Bahnen nicht fahren, dürfen Angestellte nicht einfach zu spät kommen, betonte Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte.
Fällt der Schulbus aus, gilt das auch nicht als Ausrede, dass das Kind nicht in der Schule erscheint. «Der Streik im Nahverkehr ändert nichts an der Schulpflicht», sagt Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht. Eltern müssen also im Falle eines Streiks nicht nur überlegen, wie sie selbst pünktlich zur Arbeit kommen, sondern auch eine Lösung finden, damit der Nachwuchs rechtzeitig in der Schule erscheint.