Bundestagswahl 2021: Das sind die skurrilsten neuen Parteien
Autor: Io Görz
Wiesbaden, Freitag, 30. Juli 2021
Der Bundeswahlleiter hat am Freitag, dem 30.07.2021 die endgültig zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien bekannt gegeben. Dabei sind nun 54 Parteien, darunter auch neue Kleinparteien. Einige Parteien stehen nicht zur Wahl - nicht immer ganz freiwillig.
Wie es in einer Pressemitteilung des Bundeswahlleiters am Freitag, dem 30.07.2021, heißt, können nun 54 Parteien an der Bundestagswahl 2021 am 26. September teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss hatte am 9. Juli zunächst 53 Parteien zugelassen. Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht war nun erfolgreich, weswegen die Zahl der Parteien auf 54 ansteigt: Die Deutsche Kommunistische Partei hatte erfolgreich Widerspruch eingelegt. Damit war sie die einzige Partei mit Erfolg - die Beschwerden 19 anderer Parteien waren abgelehnt worden.
Vor vier Jahren hatten bei der Bundestagswahl 2017 weniger Parteien teilgenommen: Damals standen letztendlich 42 Parteien auf den Wahlzettel der Menschen in Deutschland. In diesem Jahr sind einige neue Gruppierungen dabei - einige, die 2017 auf den Wahlzetteln standen, haben es nicht in die Wahlvorschlagsliste 2021 geschafft. Hier die Liste der Parteien und ein paar Informationen zu den etwas skurrileren Vereinigungen, die zur Wahl stehen.
Bundestagswahl 2021: Diese Parteien können in den 20. Deutschen Bundestag gewählt werden
Automatisch vertreten sind die Parteien, die in dieser Legislaturperiode bereits im 19. Deutschen Bundestag vertreten sind. Dies sind sieben Parteien, hier sortiert nach Anzahl der Sitze (CDU und CSU bilden zwar eine Fraktion, sind aber zwei unabhängige Parteien)
- CDU: Christlich Demokratische Union Deutschlands
- SPD: Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- DIE LINKE: DIE LINKE
- GRÜNE: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- CSU: Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
- FDP: Freie Demokratische Partei
- AfD: Alternative für Deutschland
Dazu kommen zwei Parteien, die bereits in Landtagen vertreten sind. Das sind die Freien Wähler, die in Bayern im Landtag sitzen und dort auch an der Regierungskoalition beteiligt sind. Dazu kommen die "Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler" aus Brandenburg.
Wahlvorschlagsliste: Diese 45 Vereinigungen sind zugelassen für die Bundestagswahl
Darüber hinaus können Vereinigungen nach einem festen Prozedere ihren Willen bekunden, an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilzunehmen. Der Bundeswahlausschuss prüft die Eingaben, etwa, ob die Merkmale einer Partei erfüllt sind und lässt danach Parteien zur Wahl zu oder lehnt sie ab. Von den 88 Vereinigungen, die gerne zur Wahl gestanden hätten, wurden letztendlich 45 zugelassen, in 19 von 20 Beschwerdeverfahren entschied der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gegen die eingereichte Beschwerde. In 24 Fällen wurde keine Beschwerde eingelegt, in einem Fall, der "ACP – Die Nicht-Partei (ACP)" wurde die Beteiligungsanzeige noch in der Sitzung des Wahlausschusses zurückgezogen.
Zugelassen sind nun also folgende Vereinigungen: