Bundestagswahl 2021: Das musst du über die Briefwahl wissen
Autor: Lisa Herbst
Deutschland, Mittwoch, 30. Juni 2021
Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Dieses Jahr werden sich vermutlich viele pandemiebedingt für die Briefwahl entscheiden. Was bei der Briefwahl zu beachten ist, erfährst du hier.
Bundestagswahl 2021: Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein. Zusammen mit der Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen. Diesen Vordruck kann man direkt ausfüllen und wieder zurückschicken.
Wähler*innen können den Wahlschein außerdem auch auf der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes persönlich oder schriftlich beantragen. In Schriftform kann der Antrag auch per Fax oder E-Mail gestellt werden. Manche Gemeinden bieten dafür auch einen Onlineservice an. Telefonisch ist eine Antragstellung nicht möglich.
Ab wann ist Briefwahl möglich?
Knapp sechs Wochen vor der Bundestagswahl kann seit Montag, 16. August, die Briefwahl in Deutschland beginnen. Dies ist nach Fertigstellung der Wählerverzeichnisse möglich. Stichtag dafür war der Sonntag (15. August).
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Einen bundesweit einheitlichen Stichtag für den Versand oder die Ausgabe der Unterlagen gibt es allerdings nicht. "Allein dadurch bedingt, dass für jeden der 299 Wahlkreise ein eigener Stimmzettel gedruckt wird, kann es bei der Druckdauer zu regionalen Unterschieden kommen", sagte eine Sprecherin des Bundeswahlleiters.
Bei der Bundestagswahl 2017 lag der Anteil der Briefwähler*innen bei 28,6 Prozent. Der Bundeswahlleiter rechnet damit, dass die Zahl bei der Wahl am 26. September weiter steigt - auch wegen der Corona-Pandemie.
Wie bekommt man die Briefwahlunterlagen?
Es ist möglich, einen Antrag für die Briefwahl auch für jemand anderen zu stellen. Dazu muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen. Eine Beantragung ist hier nur auf schriftlichem Weg oder persönlich möglich. Wenn wahlberechtigte Personen mit Behinderung einen Antrag auf Briefwahl stellen wollen, können sie sich dabei von einer anderen Person helfen lassen.
Die zuständige Behörde versendet den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift. Wenn die Unterlagen an eine andere Adresse - wie zum Beispiel an die Urlaubsanschrift - geschickt werden sollen, muss auch in diesem Fall ein Antrag gestellt werden.