Muss Familie ihr Haus doch nicht abreißen? Behörden-Wahnsinn erneut vor Gericht
Autor: Agentur dpa
Rangsdorf, Samstag, 18. Januar 2025
Eine Familie aus Brandenburg sollte eigentlich ihr Haus abreißen, nachdem sich der Erbe des ersteigerten Grundstücks verspätet gemeldet hatte. Grund dafür war ein schwerwiegender Behördenfehler. Nun gibt es doch noch Hoffnung.
Gibt es doch noch Hoffnung in dem Fall, der in ganz Deutschland für Aufsehen sorgte? Für eine Familie aus Brandenburg steht am Bundesgerichtshof (BGH) einiges auf dem Spiel. Das höchste deutsche Zivilgericht prüft, ob sie nach einem schwerwiegenden Behördenfehler ihr Haus abreißen und das vor rund 15 Jahren ersteigerte Grundstück räumen muss. Eine Entscheidung will der Karlsruher Senat am 14. März verkünden.
Die betroffenen Eheleute W. hatten das Grundstück im brandenburgischen Rangsdorf 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Doch nachdem sie darauf ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer und forderte das Grundstück zurück. Der Mann hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung seines Grundstücks erfahren.
Familie ersteigert Grundstück - Behörden verpassen es, Erben ausfindig zu machen
Der Fehler sei dem Amtsgericht Luckenwalde anzukreiden, entschied 2014 das Landgericht Potsdam. Es habe versäumt, vor der Versteigerung in ausreichendem Maße nach dem Eigentümer zu suchen. Die Versteigerung sei daher nicht rechtens und der Kläger weiterhin Eigentümer des Grundstücks, das er 1991 von seiner verstorbenen Tante geerbt hatte. Für Familie W. besonders hart: der landgerichtliche Beschluss ist rechtskräftig.
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Der Eigentümer zog anschließend gegen die Eheleute vor Gericht. Das Oberlandesgericht Brandenburg gab seiner Klage im Juni 2023 weitgehend statt. Es verurteilte Familie W. dazu, binnen eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Außerdem solle sie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
Das OLG hatte zunächst keine Revision gegen dieses Urteil zugelassen. Eine Beschwerde der Eheleute dagegen hatte aber wiederum Erfolg, sodass der Fall schließlich wegen "grundsätzlicher Bedeutung" doch in Karlsruhe landete. Die Frist für Räumung und Abriss wurde verlängert.
Nach vorläufiger Einschätzung gehe der Fünfte Zivilsenat davon aus, dass die Familie durch die Aufhebung des Zuschlags 2014 das Grundstück endgültig verloren habe, sagte die Vorsitzende Richterin, Bettina Brückner, zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Da dieser Beschluss rechtskräftig sei, komme es auch nicht mehr darauf an, ob der Zuschlag damals zu Recht aufgehoben wurde oder nicht.
Beschwerde hat Erfolg - Familie erwirkt Aufschub
Familie W. zweifelt nämlich daran, ob hier wirklich der Fehler beim Amtsgericht lag. Aus ihrer Sicht hat die Behörde sehr wohl im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach dem eigentlichen Besitzer gesucht, erklärt Hausbesitzerin W. vor der Verhandlung im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Für die Familie stehe ein "vermeintlicher Justizfehler" noch im Raum. So sei der Beschluss zur Aufhebung des Zuschlags gefasst worden, ohne die Eheleute zu hören und sei trotz von ihnen im Nachgang vorgetragener Mängel rechtskräftig, kritisiert W.