Während Ausweise von Fluggästen in Frankreich und Spanien beim Einsteigen kontrolliert werden, blockiert die Bundesregierung eine solche Verpflichtung bisher. Was dagegen spricht, verrät sie nicht.
Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für verpflichtende Identitätskontrollen vor Besteigen eines Flugzeuges zurückgewiesen und damit Kritik auf sich gezogen. «Wir stehen der Initiative des Bundesrats sehr positiv gegenüber», sagt der Vorsitzende des Bereichs Bundespolizei und Zoll der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf. Es sei bedauerlich, dass das Bundeskabinett dieses Vorhaben der Länder zuletzt nicht unterstützt habe.
Das niedersächsische Innenministerium, das die Initiative im Bundesrat gestartet hatte, zeigt sich ebenfalls enttäuscht. Mit der Pflicht zum Abgleich des Namens auf dem Ausweis und der Bordkarte solle «sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und diese bei Straftaten auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann», erklärt eine Ministeriumssprecherin.
Die Pflicht zur Erhebung dieser Daten und ihre Übermittlung zwischen Abflug- und Zielstaat würden für die Bundespolizei eine «sehr große Erleichterung in der täglichen Arbeit» darstellen. Dass Airlines aus anderen Staaten entsprechende Daten an die Bundespolizei übermitteln, fände Roßkopf wünschenswert. Das sei aber unwahrscheinlich, solange es in Deutschland keine Pflicht zum Abgleich von Bordkarte und Ausweis gibt.
Beratungen zum neuen Luftsicherheitsgesetz laufen noch
Der Bundesrat hatte in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres am 19. Dezember eine Änderung in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, über den der Bundestag aktuell berät. Konkret geht es um die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes, die unter anderem auch Fragen der Drohnenabwehr betrifft. Die Länderkammer hat sich auf Initiative Niedersachsens dafür ausgesprochen, Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, vor dem Einstieg in ein Flugzeug die Ausweisdokumente der Fluggäste mit den Angaben auf der Bordkarte abzugleichen beziehungsweise mit den Buchungsdaten.
In Frankreich, Belgien und Spanien ist das Praxis, in Deutschland nicht. Das heißt, dass jemand, der innerhalb des Schengenraums fliegt und online eingecheckt hat, auch mit einer auf einen anderen Namen ausgestellten Bordkarte fliegen könnte, da am Flughafen in der Regel zwar sein Gepäck, aber nicht sein Ausweis kontrolliert wird.
Italien hat die Verpflichtung zum Namensabgleich vor einigen Monaten wieder abgeschafft. Begründet haben dies die italienischen Behörden mit einer Beschleunigung der Abläufe an den Flughäfen und damit, dass Flugreisen genauso zu behandeln seien wie Bahnreisen.
Bundesrat verweist auf Gefahren - auch durch Terrorismus
«In Anbetracht der unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage ist es nicht hinnehmbar, dass es keine gesicherten Erkenntnisse über die Identität der Fluggäste auf Flugreisen gibt», mahnt dagegen der Bundesrat. Doch die Bundesregierung geht da nicht mit. Am vergangenen Mittwoch entschied das Kabinett, sich ohne inhaltliche Begründung gegen das Vorhaben des Bundesrats zu positionieren.