Ein Berliner Mieter kassierte 962 Euro Untermiete, zahlte selbst aber nicht mal halb so viel. Kein Einzelfall - zum Leid vieler auf dem Wohnungsmarkt. Der Bundesgerichtshof hat das nun untersagt.
Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Gewinn erzielen. Der achte Zivilsenat stärkt mit der Entscheidung den Mieterschutz und schiebt einer gängigen Praxis gerade in angespannten Wohnungsmärkten einen Riegel vor.
Menschen würden damit vor überhöhten Untermieten geschützt, sagte der Vorsitzende Ralph Bünger in Karlsruhe. Bislang war die für Vermieter, Mieter und Untermieter gleichermaßen relevante Frage höchstrichterlich ungeklärt.
Eine Untervermietung solle einem Mieter ermöglichen, die Wohnung bei einer wesentlichen Änderung seiner Lebensverhältnisse halten zu können - etwa bei einem Auslandsaufenthalt. Die Untermiete dürfe die Aufwendungen in Bezug auf die Wohnung decken, entschied der Senat. «Der Zweck der Untervermietung besteht hingegen nicht darin, dem Mieter hierdurch eine Möglichkeit der Gewinnerzielung zu verschaffen.» (Az. VIII ZR 228/23)
«Untervermietung ist kein Geschäftsmodell»
Im konkreten Fall aus Berlin hatte eine Vermieterin einem Mieter gekündigt, weil er die Wohnung gewinnbringend untervermietet habe. Der heute 43-Jährige verlangte demnach 962 Euro monatlich für eine 65 Quadratmeter große Zweizimmerwohnung, für die erst selbst anfangs 460 Euro zahlte.
«Viele Menschen sind auf Untervermietung angewiesen, weil sie auf dem regulären Wohnungsmarkt keine Chance haben», erklärte die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz. «Diese Notlage darf nicht ausgenutzt werden - weder von Vermietenden noch von Hauptmietenden.»
Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, teilte mit: «Untervermietung ist kein Geschäftsmodell.» Das sei auch eine Frage der Fairness.
Regeln für Möblierungszuschlag geplant
In dem Berliner Fall argumentierte der Mieter, er habe den Untermietern die Wohnung voll ausgestattet überlassen - etwa mit Möbeln, Geschirrspüler, Waschmaschine, Fernseher und Soundanlage. «Es fehlte an nichts.» Er habe geschaut, was sein Hab und Gut wert sei. Nur gebe es keine vernünftigen Berechnungsmodelle, wie Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis eingerechnet werden.